Frage an Klaus-Peter Flosbach von Karl Ulrich M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Flosbach,
Sie vertreten, wie ich las, die Grundlinie Ihrer Partei, wonach es ein Verbot sittenwidriger Löhne geben sollte. Wie sehen Sie die praktische Umsetzung dieses Vorhabens? Was ist im Einzelnen ein sittenwidriger Lohn? Besteht nicht die Gefahr, dass im Zweifel ein Arbeitnehmer erst ein Gericht bemühen muss, um die Sittenwidrigkeit feststellen zu lassen? Was vermuten Sie, wieviele Arbeitnehmer in prekärer Situation so vorgehen werden?
Wäre es nicht einfacher, durch einen flächendeckenden Mindestlohn die Grenze zur Sittenwidrigkeit zu markieren?
Mit freundlichem Gruß
K.U.Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage, die mich über das Internet-Portal abgeordnetenwatch erreichte.
Laut Definition besteht ein sittenwidriger Lohn dann, wenn der Lohn mehr als ein Drittel unter dem des Tariflohnes liegt. Hierfür ist maßgebend der Vergleich mit den tariflichen Stunden- und Monatslöhnen, jeweils ohne Zuschläge. Löhne können auch sittenwidrig werden, wenn sich der Tariflohn ändert.
Ein Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Sittenwidrigkeit seines Lohns mit Hilfe der Gewerkschaft festzustellen. Der Klageweg steht jedem Einzelnen natürlich genauso offen.
Warum tritt die CDU gegen sittenwidrige Löhne aber nicht für einen einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohn ein?
Wir befürchten, dass durch einen einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohn Arbeitsplätze vor allem im Niedriglohnsektor verloren gingen. Ein einheitlicher Mindestlohn würden den differenzierten Bedingungen des deutschen Arbeitsmarktes nicht gerecht.
Aus unserer Sicht ist es richtig, die Tarifautonomie zu stärken und über den Weg des Arbeitnehmerentsendegesetzes für tarifliche Lohnuntergrenzen in jenen Branchen zu sorgen, die diese benötigten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach