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Klaus Mindrup
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Frage von Herbert H. •

Frage an Klaus Mindrup von Herbert H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

1. Werden Sie die Einrichtung einer sogenannten »Europäischen Friedensfazilität« zur Finanzierung von Militäreinsätzen sowie der Ausbildung und Aufrüstung von Streitkräften in Drittstaaten ablehnen?

Werden Sie in dem Fall, dass Deutschland der »Europäischen Friedensfazilität« zustimmt ...

2 ... sich dafür einsetzen, dass die Finanzierung und Lieferung von Waffen, Munition und anderer Kampfausrüstung durch die »Friedensfazilität« explizit ausgeschlossen werden?

3 ... sich dafür einsetzen, dass die Finanzierung und Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen sowie der zugehörigen Munition durch die »Friedensfazilität« explizit ausgeschlossen werden?

4 ... darauf bestehen, dass die Nutzung der »Friedensfazilität« nicht den Prinzipien des Gemeinsamen Standpunktes der EU zur Kontrolle von Rüstungsexporten widersprechen darf?

5 ... sich für eine effektive parlamentarische Überwachung der Maßnahmen im Rahmen der »Friedensfazilität« einsetzen?

6 ... sich für eine effektive Vor-Ort-Kontrolle des Endverbleibs aller im Rahmen der »Friedensfazilität« gelieferten Rüstungsgüter und eine konsequente Ahndung von Verstößen einsetzen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Helle,

danke für Ihre Frage zum Thema europäisch Friedensfazilität (EPF). Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort!

Die Verhandlungen zur konkreten Ausgestaltung und Struktur der EPF sind noch nicht abgeschlossen. Der Abschluss der Verhandlungen der EPF ist eine Priorität der deutschen Ratspräsidentschaft. Die EPF muss ab 01.01.2021 einsatzfähig sein, wenn die Kontinuität der African Peace Facility sichergestellt sein soll, die regulär Ende 2020 ausläuft. Als Teil des Gesamtpakets zum mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 hat der Europäische Rat eine Mittelausstattung der EPF von fünf Mrd. Euro beschlossen.

Die EPF soll künftig die Gemeinsamen Kosten militärischer Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) finanzieren sowie

a) friedensfördernde Militäreinsätze von Partnern weltweit (Weiterführung und globale Ausweitung der African Peace Facility) und

b) Ertüchtigung der Sicherheitskräfte von Partnern (Fähigkeitsaufbau durch Beratung, Ausbildung und Ausstattung, auch mit militärischen Gütern)

unterstützen.

Sofern im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen der EPF die Ausfuhr von Gütern vorgesehen ist, die der Rüstungsexportkontrolle unterliegen, kommen die nationalen Rechtsvorschriften des ausführenden Staates und der Gemeinsame Standpunkt der EU über Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (2008/944/GASP) unverändert zur Anwendung. Auch die Möglichkeit von Kontrollen des Endverbleibs, basierend auf den Erfahrungen aus der nationalen Praxis der Rüstungsexportkontrolle, ist Gegenstand der Verhandlungen der EPF.

Die EPF wird ausgestaltet im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zur Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union vom 17.10.2016, in der sich die EU zu dem Ziel bekennt, die Werte und Interessen der EU in Bezug auf Sicherheit, Demokratie, Wohlstand und eine auf Regeln basierende Weltordnung, einschließlich Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit, voranzubringen. Die Maßnahmen sollen zu Frieden, Sicherheit und Stabilität in der jeweiligen Region beitragen.

Wir setzen uns für eine verantwortungsvolle Anwendung der Möglichkeiten des neuen Instruments ein und legen daher größten Wert auf die Vereinbarung hoher Standards für Schutzvorkehrungen sogenannten „Safeguards“, etwa zur Verhinderung von Missbrauch oder nicht intendierten Nebeneffekten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen!

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Mindrup