Frage an Klaus Mindrup von Simon S.
Sehr geehrter Herr Mindrup,
können Sie mir Ihre Beweggründe darlegen, warum Sie heute für die Fracking-Neuregelung gestimmt haben? Welche Argumente haben Sie überzeugt, dafür zu stimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Simon Steffens
Sehr geehrter Herr Steffens,
vielen Dank für die Frage.
Zunächst möchte ich etwas klarstellen. Wir haben keine „Neuregelung“ beschlossen, sondern erstmals Regelungen für diese Technologie mit ihren durchaus unterschiedlichen Anwendungsformen geschaffen. Bislang galt das Bergrecht und dies kann man ohne Übertreibung als extrem „Fracking-freundlich“ bezeichnen.
Fracking – also eine bestimmte Bohrtechnologie - an sich zu verbieten, ist nicht sinnvoll und ich kenne auch niemanden, der dies ernsthaft fordert, denn durch ein solches Verbot würde auch das Bohren für Geothermie verboten. Es kommt also nicht auf das "Bohren an sich", sondern das betroffene Material und die Zielsetzung der Bohrung an.
Umgangssprachlich wird allerdings unter „Fracking“ nur das „Schiefergas-Fracking“ verstanden, das vor allem in den USA praktiziert wird und durch den Film „Gasland“ bekannt wurde. Ich habe mir dies übrigens bereits vor zwei Jahren in den USA mit einer Delegation des Deutschen Bundestages vor Ort angesehen.
Dieses Schiefergas-Fracking war bisher in Deutschland nach dem Bundesberggesetz nicht verboten, es gab nur ein mehr oder weniger „freiwilliges“ Moratorium der Industrie.
Wir haben nun dieses umstrittene Schiefergas-Fracking gegenüber der aktuellen Gesetzeslage verboten und nur 4 Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken zugelassen. Dies ist eine erheblicher Fortschritt, wie selbst Campact, Greenpeace etc. sagen.
Strittig ist das konventionelle Fracking in Sandstein. Dies wird allerdings in Niedersachsen bereits seit 1961 betrieben. Über den folgenden Link erreicht man eine Liste aller Bohrungen in Niedersachsen:
www.lbeg.niedersachsen.de/download/82740/Liste_Hydraulic
Bislang wurden diese Bohrungen ausschließlich nach Bergrecht genehmigt. Wir haben die Genehmigungsvoraussetzungen erheblich verschärft und insbesondere eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt, um mögliche Gefahren von vornherein auszuschließen oder zu minimieren. Dies betrifft u.a. die Behandlung von Lagerstättenwasser.
Weiterhin gibt es eine Beweislastumkehr im Bergschadensrecht: Bislang mussten Hauseigentümer nach einem Erdstoß nachweisen, dass sie die Schäden nicht selbst verursacht haben. Laut Fracking-Gesetz hat nun automatisch das Unternehmen den Schaden verursacht. Allein in der Region Verden soll es hunderte beschädigte Häuser geben. Um die Hausbesitzer nicht allein im Regen stehen zu lassen, ist eine Beweislastumkehr besonders wichtig.
Hier finden Sie abschließend auch eine Presseeinschätzung des Gesetzes:
http://www.taz.de/Kommentar-Geplantes-Fracking-Gesetz/!5315884/
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ueberblick-das-sind-die-neuen-fracking-regeln-1.3045767
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Mindrup