Frage an Klaus Mindrup von Siegrid S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Mindrup,
das Kernbrennstoffsteuergesetz ist befristet bis Ende 2016. Gemäß Atomgesetznovelle werden im Zeitraum 2017 bis 2022 noch 8 Kernkraftwerke in Betrieb sein.
Beabsichtigen Sie eine Gesetzesinitiative zur Verlängerung des KernbrStG und damit der Steuer bis Ende 2022, oder würden Sie einer solchen Initiative zustimmen?
Wenn nein, warum?
Diese Frage stelle ich auch Abgeordneten der CDU, Grünen und Linken
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Schüler,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bereits vor einigen Wochen wurde im Bundestag über die Kostenübernahme der atomaren Folgekosten debattiert. Bisher wurde dabei allerdings nicht die Kernbrennstoffsteuer thematisiert. Wir werden im parlamentarischen Verfahren aber sicher auch darüber sprechen müssen. Ich bin dafür, dass man bis zum letzten Tag der AKW-Nutzung in Deutschland diese Steuer weiter erhebt.
Meine Kollegin, Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Mindrup