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Frage von Stephan F. •

Frage an Klaus Mindrup von Stephan F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Mindrup,

heute habe ich mit erschrecken gelesen, das Fracking für Probebohrungen nach Prüfung einer Kommission aus Wissenschaftlern genehmigt werden könnte. Wissen Sie wer entscheidet welche Wissenschaftler dafür eingesetzt werden sollen und wie sicher gegangen werden kann das diese nicht zugunsten der Wirtschaft entscheiden.
Wie stehen Sie zu dem Thema?

Link: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fracking-regierung-will-probebohrungen-ermoeglichen-a-1003171.html

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Freyer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Freyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch ich stehe dem Fracking kritisch gegenüber. Vor dem Hintergrund der Energiewende und dem damit verbundenen langfristigen Ausstieg aus fossilen Energien kann es sich beim Fracking um keine Zukunftstechnologie handeln. Anlässlich einer USA Reise des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hatte ich auch Gelegenheit mich mit Aktivistinnen und Aktivisten der amerikanischen Umweltbewegung über ihre Erfahrungen mit Fracking vor Ort auszutauschen. Sie betonten dabei, dass sie die Entwicklung in Deutschland genau verfolgen und die bisher geplanten gesetzlichen Regelungen für geeignet halten um eine Entwicklung wie in den USA zu verhindern. Im Übrigen deckt sich meine Haltung mit der Haltung der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, die ich Ihnen im Folgenden zur Kenntnis geben möchte.

Fracking mit Chemikalien, die Mensch und Umwelt schaden, wird in Deutschland grundsätzlich unbefristet verboten. Das hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) versichert. Der Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers habe absoluten Vorrang. Nachdem die Vorgängerregierung aus CDU/CSU und FDP keine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht hat, ist die angekündigte gesetzliche Regelung dringend erforderlich. Im Augenblick gibt es nämlich kaum Restriktionen im geltenden Bergrecht, dies unterschlägt der von Ihnen zitierte Artikel.

Die Förderung von Erdgas aus grundwassernahen Gesteinsschichten mittels gefährlicher Chemikalien bleibt in Deutschland grundsätzlich verboten, stellte Hendricks am 17.11.2014 im Gespräch mit dem Deutschlandfunk klar. Die Umweltministerin will die strengsten Regeln einführen, die es für diese Gasförderungstechnik gibt. „Dieses Verbot ist absolut unbefristet. Man wird also keinerlei irgendwie wassergefährdende Stoffe einsetzen dürfen, auch nicht bei Probebohrungen“, so Hendricks. Für die Bundesregierung habe der Schutz des Trinkwassers und der Gesundheit oberste Priorität. „Das Wichtigste ist eben die Gesundheit der Menschen und dafür brauchen wir auch gesundes Trinkwasser“, betonte die Umweltministerin.


Strenge Beschränkungen

Das sieht das Regelungspaket vor:

- Das unkonventionelle, also das neue, riskante Fracking oberhalb von 3000 Metern Tiefe im Schiefer- und Kohleflözgestein, wird auf absehbare Zeit in Deutschland generell verboten. „So hatten wir das auch in der Koalitionsvereinbarung festgelegt und dieses Verbot ist absolut unbefristet“, so Hendricks.

- Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen können in diesem Bereich allerdings Probebohrungen für die Forschung erlaubt werden, mit denen Alternativverfahren entwickelt werden sollen. Sie dürfen nur ohne den Einsatz von wassergefährdenden Frackflüssigkeiten stattfinden.

- Die unabhängige Expertenkommission soll aus sechs Wissenschaftlern bestehen - darunter je ein Vertreter des Umweltbundesamtes, der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung. „Das Gremium soll den breiten wissenschaftlichen Sachverstand in der Bundesrepublik bündeln“, so die Umweltministerin. Die wissenschaftlichen Experten können allerdings lediglich Empfehlungen aussprechen. Letzten Endes entscheidet stets die jeweils zuständige Wasserschutz- und Bergbaubehörde. „Die Genehmigungsbehörde bleibt unabhängig“, bekräftigte Hendricks. 


- Ausnahmsweise ist nach erfolgreichen Erprobungsmaßnahmen auch kommerzielles Fracking dann zulässig, wenn die unabhängige Expertenkommission die Bohrung für Mensch, Umwelt und Erdbebensicherheit als unbedenklich bescheinigt hat und die zuständigen Berg- und Wasserbehörden der Länder dies genehmigen. Auch hier gilt, dass das Votum der Kommission für die Genehmigungsbehörden der Länder nicht bindend ist. 


- Das altbekannte, konventionelle Fracking für so genanntes „Tight Gas“, das seit Jahrzehnten beispielsweise in Niedersachsen in viel größerer Entfernung zum Grundwasser unterhalb von 3000 Metern praktiziert wird, bleibt grundsätzlich möglich. Es wird allerdings erstmals strengen gesetzlichen Auflagen unterworfen.

- In sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- oder Naturschutzgebieten wird jedwedes Frackingverboten.

Der Entwurf geht noch im November in die Ressortabstimmung und zum Jahresbeginn 2015 ins Kabinett. Das Gesetz soll 2015 in Kraft treten. Wir werden vorher im Bundestag das Gesetz diskutieren und auch eine öffentliche Anhörung durchführen. Dabei werden wir als Abgeordnete genau hinsehen. Falls Sie sich intensiver mit dem Thema befassen wollen, empfehle ich Ihnen die Studien des Umweltbundesamtes, z.B. http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/k4346.pdf.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Mindrup