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Frage von Jeannina L. •

Frage an Klaus Mindrup von Jeannina L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Mindrup,

Ich habe eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wegen eines Härtefalls beantragt, da ich mit ALG1, Wohngeld und Kinderzuschlag 26€ unter dem Hartz 4 Satz liege. Zum Nachweis hatte ich der GEZ die Berechnung der Familienkasse beigefügt. Diese und das Wohngeldamt haben bereits meine Bedürftigkeit überprüft. Hartz 4 möchte ich nicht beantragen, da ich dass menschenverachtende Verhalten der dortigen Mitarbeiter nicht akzeptieren kann. Nun wurde der Antrag abgelehnt. Ich gehe nun in Widerspruch, habe aber Bedenken, da ich keine einzige Behörde gefunden habe, die die Arbeit der GEZ beaufsichtigt. An wem kann ich mich wenden?

Mit freundlichen Grüßen

Jeannina Lilienthal

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Lilienthal,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Befreiungstatbestände zum Rundfunkbeitrag sind in § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags geregelt. Danach sind zunächst Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II vom Rundfunkbeitrag befreit. Eine unmittelbare Anwendung ist in Ihrem Fall nicht möglich, da Sie aus persönlichen Gründen kein Arbeitslosengeld II beziehen wollen.

Unbeschadet der aufgeführten Tatbestände zur Beitragsbefreiung können die Landesrundfunkanstalten aber in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag eine Befreiung von der Beitragspflicht gewähren. Ein solcher Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten.

Ihre Einkünfte liegen nach Ihren Angaben unter der Bedarfsgrenze. Ich empfehle Ihnen daher, eine Beitragsbefreiung in analoger Anwendung der Befreiungstatbestände rechtlich prüfen zu lassen. Wenn Sie Unterstützung zum weiteren Vorgehen in Ihrem konkreten Einzelfall benötigen, können Sie mich gerne unter klaus.mindrup.ma02@bundestag.de kontaktieren oder einen Sprechstundentermin mit mir vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Mindrup