Portrait von Klaus Mindrup
Klaus Mindrup
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Klaus Mindrup zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Maja W. •

Frage an Klaus Mindrup von Maja W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Mindrup,

die sogenannte Solidarrente der SPD setzt - falls durch Höherbewertung von Beiträgen die 850 € nicht erreicht werden - eine "Bedürftigkeitsprüfung" voraus.

Ich zitiere aus dem Wahlprogramm der SPD

"Wer diese Solidarrente in Höhe von mindestens 850 Euro durch die Höherwertung der Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigungszeiten im Niedriglohnsektor innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht, erhält diesen Betrag innerhalb einer zweiten Säule der Grundsicherung, bei der eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt."

Bitte erklären Sie mir, warum ein Mensch, der mindestens 30 Jahre lang gearbeitet hat und mindestens 40 Jahre versichert ist (das sind die Rahmenbedingungen für Ihre Solidarrente) nicht Anspruch auf eine Rente haben soll, für die er nicht einer "Bedürftigkeitsprüfung" unterzogen wird.

Maja Wiens

Portrait von Klaus Mindrup
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Wiens,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne nutze, um die Bedürftigkeitsprüfung zu erklären.
Bei dieser Prüfung wird ermittelt, ob die betreffende Person einen Anspruch auf unsere Solidarrente hat. Bei dieser Prüfung soll festgestellt werden, ob die jeweilige Person keine weiteren Einkommen aus Kapitalerträgen, Vermietungen, Verpachtungen, Unterhalt oder privater Altersvorsorge bezieht.
Dies ist bei Zahlungen an Transferempfänger in Deutschland üblich und auch eine Gerechtigkeitsfrage.
Gerne gebe ich Ihnen dazu ein fiktives Beispiel, das die Bedarfsprüfung etwas plastischer beschreibt und erklärt, warum dies notwendig ist. Eine Unternehmergattin ist ihr komplettes Leben geringfügig beschäftigt und erzielt nur geringe Rentenansprüche im Alter. Damit hätte sie formal einen Anspruch auf unsere Solidarrente, wenn es keine Bedarfsprüfung geben würde. Da ihr Ehemann leider kurz vor ihrem Renteneintritt verstirbt, erbt sie sein komplettes Barvermögen, sein Aktienpaket und seine Eigentumshäuser. Daraus erzielt sie monatliche Zinsen, Dividenden durch Aktien und Einnahmen aus der Vermietung. Diese Einkommen müsste sie also bei der Bedarfsprüfung angeben und würde bei einer Überschreitung einer Höchstgrenze keinen Anspruch auf unsere Solidarrente haben.
Dies ist meiner Meinung nach auch richtig, da sich die Solidarrente aus Steuermitteln speist. Ohne Bedarfsprüfung würde also die Solidargemeinschaft der Unternehmergattin die Solidarrente finanzieren. Das wäre ungerecht und nicht vermittelbar.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte und stehe selbstverständlich bei Rückfragen unter der Mailadresse info@klaus-mindrup.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Mindrup