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Klaus Mindrup
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Frage von Hans H. •

Frage an Klaus Mindrup von Hans H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Mindrup, vielen Dank für Ihre interessanten Antworten zu den Themen Energiewende und Stadtentwicklung. Es tut gut, mal klare Aussagen zu lesen, auch wenn man nicht immer jedem Wort zustimmt, so freue ich mich über eine ordentliche Debatte.

Meine Frage betrifft Ihre Aufstellung zum Direktkandidat. Ich stimme Ihren inhaltlichen Positionen zwar weitgehend zu, mich irritiert aber der Widerspruch zwischen der Mitgliederbefragung und Ihrer Aufstellung durch die Delegierten. Wie kam es dazu und wie stellt sich dieser Widerspruch aus Ihrer Perspektive dar?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hagedorn,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte.

Bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten zum Deutschen Bundestag gelten die strengen Regeln des Bundeswahlgesetzes, vor allem der § 21. Dort ist geregelt, dass nur in einer Mitgliederversammlung oder in einer Vertreterversammlung gewählt werden darf.

Bereits in meinem Bewerbungsschreiben im Sommer 2012 habe ich mich für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausgesprochen. Dies bedeutet, dass alle wahlberechtigen SPD Mitglieder im Wahlkreis zu einer Versammlung eingeladen werden und dort über den Kandidaten bzw. die Kandidatin abstimmen. Notwendig ist auf jeden Fall eine absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden.

Leider sieht der SPD Landesverband in seiner Satzung eine solche Versammlung nicht vor. Wir haben daher als Kreis Pankow den Antrag gestellt, die Satzung entsprechend zu ändern, sind aber damit leider gescheitert.

Damit war klar, dass die Entscheidung in einer Vertreterversammlung fallen muss. Um unsere Mitglieder einzubeziehen, haben wir uns dann einvernehmlich im Kreis entschieden, vor der Durchführung der Vertreterversammlung eine Mitgliederbefragung durchzuführen. Zu dieser Mitgliederbefragung sind insgesamt eine Kandidatin und drei Kandidaten angetreten. Wir haben von vornherein klare Regeln vereinbart. Sollte ein Kandidat oder eine Kandidatin mehr als 50% der Stimmen erhalten, haben die anderen Bewerber erklärt, dass sie nicht mehr zur Wahl antreten. Sollte kein Kandidat/keine Kandidatin 50% erhalten, sollten die beiden vorn platzierten Bewerber bei der Vertreterversammlung antreten.

Die Kandidatin Leonie Gebers lag bei der Befragung mit ca. 39% vor mir mit ca. 29%, die restlichen Stimmen haben sich auf die beiden anderen Kandidaten verteilt. Damit war klar, dass es zur Stichwahl durch die Vertreterversammlung kommen muss, die ich dann mit 39 zu 31 Stimmen gewonnen habe. Es ist nichts Ungewöhnliches, dass bei Stichwahlen bzw. einem zweiten Wahlgang nicht derjenige gewinnt, der im 1. Wahlgang vorne lag, zuletzt z.B. bei der Wahl das Oberbürgermeisters in Wiesbaden. Dies hängt damit zusammen, dass die Wähler und Wählerinnen der ausgeschiedenen Kandidaten sich dann anders entscheiden können.

Leonie Gebers und ihre Unterstützerinnen und Unterstützer haben mir nach meiner Aufstellung gratuliert und unterstützen mich jetzt auch tatkräftig im Wahlkampf, wofür ich sehr dankbar bin.

Ich hoffe, Ihre Frage ausführlich beantwortet zu haben und verbleibe mit

freundlichen Grüßen

Klaus Mindrup