Frage von Gordan M. • 23.08.2023
Antwort ausstehend von Klaus Martin Burger CDU
Nach § 16 Abs. 1 LLG stellen die landwirtschaftlichen Flächen für die Landwirtschaft die zentrale Produktionsressource dar. Für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden sollen nach Möglichkeit geschont werden.
Aus ökologischer Sicht halte ich es vor diesem Hintergrund kaum für vertretbar, die zu erwartende Lücke mit Kohlekraft oder amerikanischem Frackinggas (wofür uns nebenbeigesagt momentan noch die Infrastruktur - von der Anlieferung bis zur Verarbeitung - fehlt) schließen zu wollen.
in der Tat wird die Entscheidung des BGH zur Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften Staatsanwälten und Gerichten Rückenwind geben.