Frage an Klaus Maier von Martin E. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Maier,
ich nehme Bezug auf Ihre Antwort an Herr K. vom 23.09.2014. Hierzu hätte ich noch zwei Nachfragen:
Herr Kluge hat relativ klar nach einer Berücksichtigung im Haushaltsentwurf 2015 für geplante oder zu planende Ausnahmeregelungen und ausgewiesene Singletrails gefragt. Wäre es Ihrer Meinung nach zumutbar hier vom finanzpolitischen Sprecher einer Regierungsfraktion eine klare Aussage zu bekommen? Wenn ja, wie lautet diese?
Falls keine solche Planung im Haushaltsentwurf berücksichtigt wurde, wie ist das genaue zeitliche Prozedere um die Planung in ggf. einem Nachtragshaushalt oder im Haushaltsentwurf 2016 zu berücksichtigen?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Martin Engelhardt
Sehr geehrter Herr Engelhardt,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. September, auf die ich gerne antworten möchte. Grundsätzlich ist es so, dass die Radwege im Wald von den Gemeinden ausgewiesen werden. Das Land ist in diesem Fall bei der Ausweisung der Wege gar nicht zuständig. Deshalb wird die grün-rote Landesregierung auch keine Mittel hierfür im Haushaltsentwurf für die Jahre 2015 und 2016 einstellen. Wenn jedoch von Seiten der Gemeinden erhöhter finanzieller Bedarf besteht, dann gibt es die Möglichkeit, diese Kosten über das Tourismusförderprogramm des Landes abzudecken. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Kommunen besondere Aufwendungen hätten, um die Fahrradwege neu aus- zuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Maier MdL