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Frage von Tilman K. •

Frage an Klaus Maier von Tilman K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Maier,

bekanntermaßen meint der Petitionsausschuss des Landtages, dass das Problem aufgrund §37 LWaldG* limitierter Fahrradmobilität durch Ausnahmeregelungskonzepte zu lösen sei. Im folgenden geht es hier (!) nicht um die zweifelhafte Sinnhaftigkeit der "ZweiMeterRegel" oder der möglicherweise ebenso zweifelhafte Sinnhaftigkeit der vom Ausschuß lt. einschlägiger Pressemitteilung empfohlenen Alternative zum Petitum.

Es geht vielmehr um die Finanzierung dieser Alternative, die es nicht zum Nulltarif geben würde. Es wäre daher nicht solide, würde man die angesprochene Problematik angehen, ohne die hierfür relevanten finanziellen Hintergründe, Limits bzw. Perspektiven nachvollziehbar geklärt zu wissen.
Nicht nur als haushaltspolitischer Sprecher Ihrer Fraktion, sondern auch als Kommunalpolitiker, v.a. stv. Vors. der Touristikgemeinschaft "Sagenhafter Albuch-Bartholomä", werden Sie sicher über einen besonders sensiblen Blick hinsichtlich der Anforderungen der Kommunen an ggf. erforderliche Landeszuschüsse verfügen.

Daher frage ich insbesondere hinsichtlich der Planungen freizugebender Fahrradrouten incl. zugrundezulegender Vernetzungs- und Besucherlenkungs und dazugehöriger Verwaltungsverfahren (Genehmigungsverfahren, Abstimmungsgespräche, Herstellung des Einvernehmens mit den einzelnen Waldeigentümern, etc. etc.),

- wie sich die vorgesehene Zeitschiene für die o.g. Alternative darstellt, also wann die o.g. Alternative umgesetzt sein soll und

- wie sich nach Ihren Informationen die Finanzplanung für diese Zeitschiene insgesamt bzw. auch als Teilbetrag im Haushaltsentwurf 2015, der zur Beratung und ggf. Beschlussfassung ansteht, darstellen wird.

Einer zeitnahen Antwort sehe ich mit Dank hierfür im voraus gerne entgegen.

Mit den besten Grüßen

Tilman Kluge

*) sog. "ZweiMeterRegel", s. a. bisheriges Verfahren zur Petition 3436

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kluge,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. September zur 2-Meter-Regelung für das Fahrradfahren im Wald, auf die ich gerne antworten möchte.

Die Ausweisung von Radwanderwegen auch unterhalb von 2 Metern Breite muss von den Kommunen im Einvernehmen mit den Forstbehörden (meist des Landkreises) erfolgen.
Ob und welche Kosten das jeweils verursacht, hängt vom Einzelfall ab, z.B. ob nur eine Beschil-derung angebracht werden muss oder ob die Wege ggf. auch für den Radverkehr optimiert wer-den müssen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf das neue Handbuch des Ministeriums für Ländlicher Raum und Verbraucherschutz zur Ausweisung solcher Wege hinweisen, das in diesem Jahr vorgestellt wurde.

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Ausweisung von Radwegen auf dieser Basis, steht aber auch zur bisherigen 2-Meter-Regelung, die wir wie die GRÜNEN und die CDU im Land für eine gute Grundlage halten, um die vielfältigen Interessen und möglichen Konflikte auf unseren Waldwegen auszutarieren.

Über 80.000 km Waldwege stehen den Radfahrern bereits jetzt zur Verfügung und zahlreiche Beispiele von Kommunen zeigen, dass das Gesetz kein Hindernis dafür ist, ausreichende Radwege auch in Waldgebieten auszuweisen.

Sehr geehrter Herr Kluge, ich bin mir als passionierter Radfahrer und finanzpolitischer Sprecher sicher, dass die Kommunen im Einvernehmen mit den Forstbehörden zu guten und für alle ak-zeptablen Lösungen vor Ort kommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Maier MdL