Mit dem am 01.01.2022 in Kraft getretenen BayLobbyRG machen wir Interessenvertretung gegenüber dem Landtag und der Staatsregierung transparent.
Organspender zu werden ist – nach der aktuell in Deutschland geltenden „erweiterten Zustimmungslösung“ – eine bewusste und freiwillige Entscheidung jedes Einzelnen.
Aus strafrechtlicher Perspektive ist das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss nach Maßgabe der §§ 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a, 316 Strafgesetzbuch (Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr) strafbar.
Dass gesundheitliche Schäden und Abhängigkeiten auch in Folge des Konsums von legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Tabak, entstehen, rechtfertigt aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung nicht, mit Cannabis ein weiteres Suchtmittel mit ebenfalls gravierenden gesundheitlichen Risiken zu legalisieren bzw. kontrolliert abzugeben.