Frage von Stefan R. • 28.08.2021

Antwort von Klaus Holetschek CSU • 13.09.2021
Geimpfte tragen kaum noch zum Infektionsgeschehen bei. Auf Tests von Geimpften kann daher aus Sicht des Infektionsschutzes verzichtet werden.
K. Holetschek
Geimpfte tragen kaum noch zum Infektionsgeschehen bei. Auf Tests von Geimpften kann daher aus Sicht des Infektionsschutzes verzichtet werden.
(...) Weder § 12 Abs. 2 der 12. BayIfSMV noch § 28b Abs. 1 Nr. 8, Abs. 9 IfSG sehen eine Ausnahme vom Nachweiserfordernis eines negativen Testergebnisses bei den zulässigen körpernahen Dienstleistungen der Friseure und Fußpfleger vor. (...)
(...) ich habe mich im Nachgang der Sendung mit Herrn Wagner ein Gespräch
vereinbart und der Austausch war sehr spannend (...)
(...) die vom Paul-Ehrlich-Institut berichteten Fälle von Hirnvenenthrombosen im Zusammenhang mit einer Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca nehme ich sehr ernst. (...)