Die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Robert Koch-Institut (RKI) analysieren derzeit die Situation fachlich sehr intensiv, sehen die Datenlage für eine Verlängerung des Genesenenstatus aber aktuell noch nicht als ausreichend an.
Im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) des Bundes ist eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist
Ergänzend möchte ich anmerken, dass genesene Personen, die eine singuläre Impfdosis gegen COVID-19 erhalten haben, als vollständig geimpft gelten
Ein serologischer Nachweis SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper lässt keine eindeutige Aussage zum Infektionszeitpunkt, zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu.
Die STIKO empfiehlt für immungesunde Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, unabhängig vom Alter die Verabreichung einer Impfstoffdosis
Im Übrigen wird von Seiten der Staatsregierung sichergestellt, dass laufend überprüft wird, ob und welche Regelungen weiterhin erforderlich sind.