Vor den Auswirkungen einer Cannabislegalisierung auf die medizinische Versorgung sowie die physische und psychische Gesundheit von jungen Menschen wird von kinder- und jugendpsychiatrischen sowie kinder- und jugendmedizinischen Fachgesellschaften und beispielsweise der Bundesärztekammer eindringlich gewarnt.
D.h., es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, über die Initialisierung eines Ermächtigungs- und/oder Sonderbedarfszulassungsverfahrens eine Bedarfsprüfung durchzuführen und im Falle eines entsprechenden Ergebnisses einen weiteren Arzt bzw. Psychotherapeuten in einem Planungsbereich zu etablieren.
Die Gesundheitspolitik hat dieses Thema aufgegriffen und bereits mehrfach nachgesteuert
Das innerhalb der Staatsregierung für das Urheberrecht zuständige Staatsministerium der Justiz wird die Entwicklungen in diesem Bereich auch weiterhin genau beobachten.