Der von der Bundesregierung vorliegende Gesetzentwurf, zu dem am 18. Oktober 2023 im Bundestag eine erste Lesung stattfand, vernachlässigt weiterhin sehenden Auges die erheblichen Gesundheitsrisiken, mit denen Cannabiskonsum insbesondere für junge Menschen einhergehen kann.
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat im Sommer 2022 die Beobachtung der AfD aufgenommen, um aufzuklären, ob und inwieweit die AfD als Gesamtpartei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.
Dass gesundheitliche Schäden insbesondere auch in Folge des Konsums von legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Tabak, entstehen, rechtfertigt aus meiner Sicht keinesfalls, mit Cannabis ein weiteres Suchtmittel mit gravierenden gesundheitlichen Risiken insbesondere für junge Menschen durch eine Legalisierung gefährlich zu verharmlosen.
Ich bin daher strikt gegen die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken und lehne den Gesetzentwurf der Bundesregierung klar ab, mit dem der Anbau und die Abgabe von Cannabis in Anbauvereinigungen sowie der Eigenanbau für den Eigenkonsum zu Genusszwecken legalisiert werden soll.
Mit Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene wurden vor dem Hintergrund der Coronapandemie kommunale und private Schulaufwandsträger bei schnell umsetzbaren technischen Investitionsmaßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften wirkungsvoll unterstützt