Frage von Tilman K. • 03.09.2014
Antwort ausstehend von Klaus Herrmann CDU
(...) Für den unwahrscheinlichen Fall, dass im Zuge der Bauarbeiten von Stuttgart 21 Schäden an den Gebäuden auftreten, haftet die Deutsche Bahn AG. Im Bereich der geplanten Tunnels können die jeweiligen Grundstückseigentümer so genannte Beweissicherungsverfahren beantragen. (...)