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Antwort von Klaus Herrmann
CDU
• 19.08.2011

(...) Für den unwahrscheinlichen Fall, dass im Zuge der Bauarbeiten von Stuttgart 21 Schäden an den Gebäuden auftreten, haftet die Deutsche Bahn AG. Im Bereich der geplanten Tunnels können die jeweiligen Grundstückseigentümer so genannte Beweissicherungsverfahren beantragen. (...)

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