Frage an Klaus Herrmann von Tilman K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Herrmann,
bekanntermaßen meint der Petitionsausschuss des Landtages, daß das Problem aufgrund §37 LWaldG* limitierter Fahrradmobilität durch Ausnahmeregelungskonzepte zu lösen sei. Im folgenden geht es hier (!) nicht um die zweifelhafte Sinnhaftigkeit der "ZweiMeterRegel" oder der möglicherweise ebenso zweifelhafte Sinnhaftigkeit der vom Ausschuß lt. einschlägiger Pressemitteilung empfohlenen Alternative zum Petitum.
Es geht vielmehr um die Finanzierung dieser Alternative, die es nicht zum Nulltarif geben würde. Es wäre daher nicht solide, würde man die angesprochene Problematik angehen, ohne die hierfür relevanten finanziellen Hintergründe, Limits bzw. Perspektiven nachvollziehbar geklärt zu wissen. Nicht nur als Vorsitzender des AK Finanzen Ihrer Fraktion, sondern auch als ehemaliger Stadtrat und aktuell Stadt- und Kreisrat in Ludwigsburg werden Sie sicher auch über einen besonders sensiblen Blick hinsichtlich der Anforderungen der Kommunen an ggf. erforderliche Landeszuschüsse verfügen.
Daher frage ich insbesondere hinsichtlich der Planungen freizugebender Fahrradrouten incl. zugrundezulegender Vernetzungs- und Besucherlenkungs und dazugehöriger Verwaltungsverfahren (Genehmigungsverfahren, Abstimmungsgespräche, Herstellung des Einvernehmens mit den einzelnen Waldeigentümern, etc. etc.),
- wie sich die vorgesehene Zeitschiene für die o.g. Alternative darstellt,
also wann die o.g. Alternative umgesetzt sein soll und
- wie sich nach Ihren Informationen die Finanzplanung für diese Zeitschiene
insgesamt bzw. auch als Teilbetrag im Haushaltsentwurf 2015, der zur
Beratung und ggf. Beschlussfassung ansteht, darstellen wird.
Einer zeitnahen Antwort sehe ich mit Dank hierfür im voraus gerne
entgegen.
Mit den besten Grüßen
Tilman Kluge
*) sog. "ZweiMeterRegel", s. a. bisheriges Verfahren zur Petition
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