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Frage von Werner M. •

Frage an Klaus Hagemann von Werner M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Hagemann!

Betr.: KFZ-Steuerbefreiung

Das Gesetz zur KFZ-Steuerbefreiung im Zuge des Konjunkturförderprogramms wurde vor kurzem verabschiedet. Sie haben mit Recht schlechte Noten für diese Aktion in den Medien bekommen. Ich möchte einen Teilaspekt dieses Gesetzes herausgreifen.

Warum fördern Sie große und schwere Wagen mit einem größeren Betrag als kleine und leichte Fahrzeuge? Schon 1990 hat es eine vergleichbare Aktion gegeben. Hier wurde jedoch ein Betrag festgelegt, so dass ein Kleinwagen bis zu 5 Jahren von der Steuer befreit war. Ein großes Auto hat den Steuerfreibetrag schon innerhalb eines halben Jahres aufgezehrt. Diese Lösung wäre bei weitem besser gewesen.

Gerade Krisen wie jetzt bieten die Möglichkeit einer Umorientierung. Die Kanzlerin hat darauf hingewiesen, dass bei der Förderung der Ökonomie die Ökologie nicht auf der Strecke bleiben darf. Warum spricht dieses Gesetz eine andere Sprache? Die Autos, die jetzt gefördert werden, fahren in 10 Jahren noch auf unseren Straßen. Sie sollten gewisse Vorstellungen haben, welche Autos sich in 10 Jahren auf unseren Straßen bewegen sollen.

Diese Wagen sollten mindestens EURO 5 oder 6 erfüllen und nicht mehr als 120 g CO² ausstoßen. Mir scheint es so, dass dieses Gesetz von der KFZ-Lobby gemacht und im Bundestag nur noch abgenickt wurde.

Durch so ein Gesetz leisten Sie Wahlhilfe für die Oppositions-Parteien. Die Grünen bemängeln zu recht, dass ökologische Vorgaben nicht ausreichend genutzt wurden. Die Linken bemängeln, dass Käufer von großen und starken Autos mit einem höheren Betrag gefördert werden als Käufer von Kleinwagen. Die FDP schließlich bemängelt den Mitnahmeeffekt. Die Käufer werden sich durch diese verhältnismäßig kleine Gutschrift nicht zum Kauf eines Autos verleiten lassen.

Sie hatten die Möglichkeit, zusätzlich zu einer Förderung ein Zeichen zu setzen, wie man die Gegensätze von Wirtschaft und Umweltschutz in Übereinstimmung bringen kann. Sie haben sie nicht genutzt.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Frage. Ihr Statement zur Kfz-Steuerbefreiung ist allerdings etwas ungerecht: Wie Sie sicherlich wissen, sahen die Pläne der Regierung zunächst eine deutlich weitergehende Regelung vor. Es ist einer Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion und dem Engagement von zahlreichen Abgeordneten zu verdanken, dass die von Ihnen angesprochene Kfz-Steuerbefreiung auf eine Übergangslösung begrenzt wurde und im Sommer 2009 durch eine Nachfolgeregelungen ersetzt werden soll, die dann die von Ihnen dargelegten Aspekte in deutlich stärkerem Umfang berücksichtigt soll.

Für Pkw mit Erstzulassung ab dem Kabinettbeschluss vom 5. November 2008 gilt daher bis zum 30. Juni 2009 eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr als Anreiz für die Erneuerung der Fahrzeugflotte. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich diese Frist auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Leider konnte in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit mit unserem Koalitionspartner und den Ländern (noch) keine grundsätzliche Einigung über eine weitergehende Regelung und die rasche Einführung einer CO2-abhängigen Kfz-Steuer, bei der geringerer Spritverbrauch belohnt wird, erzielt werden. Angesichts der Krise in der Automobilwirtschaft, die - Stichworte Opel und Automobilzulieferer wie unter anderem Röchling in Worms - ja auch unsere Region stark betrifft, war schnelles Handeln aber erforderlich.

Im Ziel, mit Programmen zur konjunkturellen Belebung auch den nachhaltigen Umgang mit Energie stärker voranzutreiben, halten wir fest. Insofern setze ich darauf, dass es im Sommer gelingt, hier auch im Bereich der Kraftfahrzeuge in die auch von Ihnen gewünschte Richtung weiter voranzukommen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Hagemann MdB