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Klaus Hagemann
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Frage von Lothar K. •

Frage an Klaus Hagemann von Lothar K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hagemann,

seid längerer Zeit beobachte ich, dass unter dem Mäntelchen "TERRORBEKÄMPFUNG" die Grundrechte der Bürger immer mehr beschnitten werden.

1. Telefonabhörmaßnahmen steigen extrem
2. Bankkonten werden durchschnüffelt
3. Herr Schäuble möchte sogar die Computer der Bürger durchschnüffeln

Dies sind nur 3 Beispiele von vielen.

Hat der Staat Angst vor seinen Bürgern?

Ebenso sollte der Datenschutzbeauftragte, gemäß EU vom Staat abgetrennt sein, ist es aber bis jetzt noch nicht. EU-Klage droht.

Warum ist Deuschland in Verzug?

Ich gehe davon aus, dass Sie als Lehrer beim Thema 3. Reich oder ehemalige DDR auch Ihre Schüler über die Abhör- und Bespitzellungspraktiken dieser Verbrecherstaaten unterichtet haben, oder zumindest diese Art der Bürgerbehandlung diskutiert haben.

Warum werden in unseren Regierungskreisen Praktiken der Bürgerbespitzelung diskutiert, die die Praktiken der genannten Staaten bei weiten übertreffen?

Wie sehen Sie dieses Thema? (Bitte nehmen Sie nicht als Grund "Terroristenabwehr")

Mit freundlichen Grüßen

L. Kaiser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kaiser,

vielen Dank für Ihre Frage zur inneren Sicherheit. Leider hat die Klärung der Unterfrage zum Datenschutzbeauftragten dabei erheblich mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich gedacht.

Grundsätzlich habe ich eine deutlich positivere Sicht der Dinge als Sie, was das Verhältnis von Staat und Bürgern betrifft, und offensichtlich auch mehr Vertrauen in die Behörden unseres Landes. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie gerne auch auf das noch von der SPD-geführten Bundesregierung geschaffene Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern ein Einsichtsrecht in Behördenunterlagen ermöglicht, hinweisen. In Gesprächen, Briefen und Mails von Bürgern aus meinem Wahlkreis geht es übrigens häufig um das Sicherheitsbedürfnis des Einzelnen, das der Staat auch zu gewährleisten hat. In Ihrer Frage werden ganz unterschiedliche Maßnahmen gegen Schwer- und Schwerstkriminelle, wie z.B. Online-Durchsuchungen, die der Bundesgerichtshof erst jüngst – zu Recht – an hohe rechtsstaatliche Hürden gebunden hat, und das Kontenabrufverfahren nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit miteinander vermengt.

Vergleiche der Bundesrepublik, wie in Ihrer Frage impliziert, mit Unrechtsstaaten wie der NS- oder der SED-Diktatur verbieten sich meines Erachtens von selbst.

Zu Ihrer Unterfrage zum Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit lässt sich sagen, dass dieser als unabhängige Kontrollinstanz vom Bundestag gewählt wird. In der Ausübung seines Amtes ist der Bundesbeauftragte unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. Seine Behörde nimmt allerdings verwaltungsorganisatorisch eine Sonderstellung ein, da sie formal an das Bundesinnenministerium angegliedert ist.

Sollten Sie Interesse an einer vertieften Diskussion dieses Themas haben, würde ich mich freuen, Sie in einer meiner nächsten Bürgersprechstunde z.B. am heutigen Donnerstag, dem 15. Februar in Alzey oder am Donnerstag, dem 15. März in Worms zu begrüßen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Hagemann MdB