Frage an Klaus Hagemann von Cornelia E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hagemann
Mich würde Ihre Meinung bzw. Ihr Standpunkt zum Thema „Waffen in privaten Haushalten“ interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Erben,
Mettenheim
Sehr geehrter Frau Erben,
danke für Ihre Frage zum Thema Waffen in privaten Haushalten. Ich vertrete die Meinung, dass ausnahmslos alle Schusswaffen hinreichend gesichert und für Unbefugte unzugänglich sein müssen. Schließlich ist es Aufgabe verantwortlicher Politik, die Maßnahmen zu ergreifen, welche die Schwelle zur Begehung von Verbrechen möglichst hoch setzen. Dies hat nichts mit einem „Generalverdacht“ gegen sämtliche legale Waffenbesitzer zu tun sondern damit, dass die Einhaltung bestimmter Vorgaben - beispielsweise zur Verwahrung der Waffen - ohne behördliche Kontrolle im Einzelfall laxer ausfällt als unter dem Druck einer jederzeit möglichen Kontrolle. Kontrollen und Kontrolldruck können nicht jeden Regelverstoß verhindern, aber sie werden mit Sicherheit dazu beitragen, dass die Regeln besser eingehalten werden. Das funktioniert im Prinzip nicht anders als Kontrollen im Straßenverkehr.
Als Konsequenz auf den Amoklauf im baden-wüttembergischen Winnenden am 11. März 2009, hat die Bundesregierung in enger Absprache mit den Koalitionsfraktionen eine Verbesserung des Waffenrechts beschlossen. Eine Durchsetzung der sicheren Waffen-Aufbewahrung, liegt dabei in der Hand der Bundesländer. Zur Auswirkung des neuen Waffenrechts gab es ein Jahr nach dem Amoklauf von Winnenden eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion an die Bundesregierung (Drucksache 17/1065). Aus der Antwort (Drucksache 17/1305) der Bundesregierung geht hervor, dass die Bundesländer ihre neuen Möglichkeiten zur Kontrolle der rechtmäßigen Unterbringung von Waffen und Munition nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Hagemann