Frage an Klaus Hagemann von Dagmar S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hagemann,
ich habe am 18.07.09 eine Petition online eingereicht.
Titel: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein Haftungsgesetz für Politiker beschlossen wird. Jetzt habe ich eine Antwort erhalten.
Die Begründung: Sehr geehrte Frau S,
Nach Prüfung Ihrer Zuschrift kann Ihre Eingabe nicht als öffentliche Petition zugelassen werden.
Mit der Petition verfolgen Sie das Ziel einer Haftbarmachung von Politikern (Abgeordneten). Hierzu weise ich auf Folgendes hin: Die Haftung für etwaige schuldhafte "Fehlentscheidungen" in außerparlamentarischen Funktionen, z.B. als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied von Handelsgesellschaften, bemisst sich nach den einschlägigen handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften.
Eine wie auch immer geartete strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Haftung für Fehlentscheidungen seitens der Abgeordneten ist rechtlich und praktisch nicht möglich. Politische Entscheidungen sind oftmals Prognoseentscheidungen und Bewertungen, deren Folgen nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden können. Deshalb kann es im politischen Entscheidungsprozess regelmäßig auch nur um eine politische Verantwortung mit all ihren möglichen Konsequenzen gehen. Würde man Abgeordnete für solche Entscheidungen, die sich nachher als Fehlentscheidungen herausstellen, im Sinne der Petition zur Verantwortung ziehen, so wäre es praktisch nicht mehr möglich, gewichtige Entscheidungen zu treffen. Dies würde letztlich zum Stillstand und zur Funktionsunfähigkeit des Parlaments führen. Eine gesetzliche Regelung im Sinne Ihrer Petition kann ich daher nicht in Aussicht stellen.
Das Petitionsverfahren sehe ich damit als beendet an.
Ist das auch Ihre Auffassung? Sind Aufsichts- und Vorstandsposten nicht Kontrollposten? Sollten diejenigen, die dort sitzen nicht Ahnung haben von dem was sie da kontrollieren? Jeder Bürger wird für sein Handeln in Haftung genommen, warum nicht auch die Politiker?
Wie stehen Sie zu dem Thema?
MfG
D. S.
Sehr geehrte Frau Schupp,
herzlichen Dank für Ihre Frage. In der Tat führt Ihr Anliegen vermutlich nicht zum Ziel.
Fehlverhalten von Politikern wird selbstverständlich geahndet: Konkretes Beispiel: Die schwarzen Kassen und die illegalen Parteispenden des früheren Bundeskanzlers Kohl und der CDU. Dieser hatte bekanntermaßen auch „innerhalb von drei oder vier Jahren blühende Landschaften“ versprochen. Auf was wollen Sie ihn in diesem Zusammenhang verklagen?
Sie setzen sich erfreulicherweise für eine Stärkung der direkten Demokratie ein, was ich – wie Sie wissen – gleichfalls befürworte.
Ihren Eingangsgedanken zu Ende gedacht, hieße dass dann auch, dass die Minderheit bei einer „Fehlentscheidung“ die Mehrheit juristisch verklagen könnte …
Also: Ich setze darauf, dass die mündigen Bürger mit ihrer Wahlentscheidung mögliche Fehlentwicklungen korrigieren.
Mit freundlichem Gruß
Klaus Hagemann MdB