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Frage von Dagmar S. •

Frage an Klaus Hagemann von Dagmar S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Hagemann,

ich habe am 18.07.09 eine Petition online eingereicht.

Titel: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein Haftungsgesetz für Politiker beschlossen wird.

Auszugsweise Begründung:
In einem Wahljahr wie diesem ist es zwingend notwendig, dass für unsere Politiker, besonders für die die in Regierungsverantwortlichkeit stehen, ein Haftungsgesetz beschlossen wird. Im Grundgesetz ist festgeschrieben, dass alle Menschen der Gleichbehandlung unterstellt sind. (Politiker sind auch Menschen, Menschen die für ihre Fehler einstehen müssen. Wenn schon Rücktritt, dann nicht noch hohe Abfindungen.)
Es kann daher nicht sein, dass die verantwortlichen Politiker, die in Kontrollgremien von Banken und Konzernen saßen oder noch sitzen keinerlei Verantwortung übernehmen und zur Rechenschaft gezogen werden.
Diese Krise wäre vielleicht nur halb so schlimm geworden, wenn es ein Haftungsgestz für Politiker gegeben hätte, die auch das Privatvermögen derer einschließt. Politiker sind gewählte Vertrauenspersonen der Bürger ihres Wahlkreises und sie sind sich der Verantwortung dessen was sie zu verantworten haben auch bewußt. Es darf aber nicht so weit kommen, dass der Steuerzahler für die Fehlentscheidungen seiner Volksvertreter alleine zur Rechenschaft gezogen wird.

Bis zum heutigen Tag ist die Petition nicht veröffentlicht worden bzw. habe ich keine Nachricht über die Zurückstellung der Petition bekommen. Meine Frage: Warum wird die Petition nicht veröffentlicht?
Ich glaube, dass sich doch einige Mitzeichner finden würden. Es gehört doch zu den Bürgerrechten, sich frei äußern zu dürfen. Oder kann es sein, dass unbequeme Anfragen an den Petitionsausschuss ignoriert werden?

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Schupp

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schupp,

danke für Ihre Frage.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kennt keine „unbequemen Fragen“. Vielmehr kümmert er sich um alle Anliegen, die an ihn herangetragen werden.

Wenn Sie Ihre Petition am 18.07. eingereicht haben, sind bis heute (29.07.) acht Arbeitstage vergangen. Eingedenk der Vielzahl der Petitionen, die den Ausschuss jede Woche erreichen (18.096 im Jahr 2008), bitte ich um Verständnis dafür, dass eine gewissenhafte Prüfung der Eingaben notwendigerweise etwas Zeit in Anspruch nimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Hagemann