Frage an Klaus Hagemann von Harald J. bezüglich Soziale Sicherung
Herr Hagemannn,
warum muß ein Rentner dessen Rente unter dem Hartz 4 Satz liegt GEZ- Gebühren zahlen und der Hartz 4 - Empfänger nicht ? Für eine verständliche-Antwort im vorraus besten Dank.
mfg
Jesberger
Sehr geehrter Herr Jesberger,
vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst eine Vorbemerkung, auf die die Kollegen in den Landtagen immer großen Wert legen: Für Rundfunk, Fernsehen und entsprechende Gebührenbefreiungstatbestände sind nach unserer verfassungsmäßigen Ordnung allein die Länderparlamente zuständig.
In der Sache selbst gibt es auch für Rentnerinnen und Rentner die Möglichkeit von den Rundfunkgebühren befreit zu werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Sozialleistung, „die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“, bezogen wird.
Hinsichtlich des von Ihnen geschilderten, konkreten Falles biete ich Ihnen gerne ein persönliches Gespräch im Rahmen meiner Bürgersprechstunde an: Mein Wormser Büro (Tel: 06241-305249) wird dazu in den nächsten Tagen zwecks Abstimmung eines Termins Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Mit freundlichem Gruß aus Osthofen
Klaus Hagemann MdB