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Frage von Manfred Z. •

Frage an Klaus Hagemann von Manfred Z. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hagemann,
"auf Drängen aus Berlin und Paris schlägt das Bilanzgremium IASB vor, die Vorschriften für Wertpapiere zu ändern. Das Bilanzgremium International Accounting Standards Board (IASB) plant eine Lockerung der Regeln für die Bewertung von risikobehafteten Wertpapieren bei Banken und Versicherern." ( http://www.ftd.de/politik/international/:Fair-Value-Diskussion-Laxere-Bilanzierung-f%FCr-Europas-Banken/540056.html )

Im Prinzip sagt diese Formulierung aus, dass notwendige Wertberichtigungen/Abschreibungen auf den Wertpapierbestand nicht erfolgen.

Jetzt die Frage:
Sind Sie dafür, dass diese "Erleichterungen" als Bonuszahlungen ausgeschüttet werden dürfen?

Vielen Dank für Ihre Rückantwort.

Portrait von Klaus Hagemann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zimmer,

vielen Dank für Ihre Frage. Klare Antwort: Selbstverständlich nein!

Hintergrund der zeitweiligen Änderung der Bilanzierungsrichtlinien - also einer weiteren Hilfsmaßnahme für die Finanzmärkte – ist die befürchtete und zum Teil offenbar schon eingetretene „Kreditklemme“ in der Realwirtschaft. (Vgl. Link http://www.faz.net/s/Rub58241E4DF1B149538ABC24D0E82A6266/Doc~E1784D096F4C64365A36BBA431E8FC346~ATpl~Ecommon~Scontent.html ). Da Banken ihre Kredite an Unternehmen mit Eigenkapital unterlegen müssen, sind einige Institute bei der Kreditgewährung offensichtlich nun mehr als zögerlich und sehr zurückhaltend. Es gibt auch Hinweise, dass Banken angesichts des – wie von Ihnen im Hinblick auf risikobehaftete Wertpapiere skizzierten - schrumpfenden Eigenkapitals ihr Geschäftsvolumen massiv zurückfahren. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen des Weiteren schildern, dass mich in jüngster Zeit verstärkt Klagen von mittelständischen Betrieben aus meinem Wahlkreis erreichen, die kaum noch Kredite für Betriebsmittel und Investitionen erhalten.

Davon unabhängig ist die Frage von Bonuszahlungen. Hier gilt: Bei Banken, die direkte Kapitalhilfen des Bundes in Anspruch nehmen oder eigene Zweckgesellschaften unter dem Dach des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) zur Auslagerung toxischer Wertpapiere nutzen, ist die Obergrenze der Jahresvergütung 500.000 Euro.

Ich möchte zu dieser Thematik angesichts der empörenden Vorgänge bei der HSH-Nordbank ausdrücklich die Erklärung des SPD-Fraktionsvize Joachim Poß ( Link: http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,48139,00.html ) unterstreichen! Die SPD setzt sich insgesamt für eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Managergehältern und Abfindungen ein (Link: http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Obergrenze-f%FCr-Geh%E4lter-SPD-Wahlkampf-gegen-Manager/543169.html ). Mit unserem aktuellen Koalitionspartner ist es zumindest gelungen, schärfere Regeln für Management-Gehälter, die künftig stärker an langfristigen Unternehmensentwicklungen orientiert sein sollen, durchzusetzen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Hagemann MdB