(...) Diese Richtlinien legen fest, welches Berufsrecht und welche Bedingungen und Beschränkungen für die grenzüberschreitende Anwaltstätigkeit in der EU gelten. Demnach muss die Höhe der Anwaltsgebühren beispielsweise jeweils nach den Gesetzen des Landes berechnet werden, in dem ein Anwalt seine Mandanten vor Gericht vertritt. (...)
(...) Artikel 1 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) bestimmt, dass der EUV und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gemeinsam die rechtliche Grundlage der Europäischen Union sind. Das bedeutet, dass beide Verträge nur gemeinsam und gleichzeitig in Kraft treten können. (...)
(...) Ob die EU-Außenpolitik durch den Beitritt der Türkei mehr Gewicht bekommt, halte ich für unwahrscheinlich. Die kritischen Zustände in der Türkei werden nicht übersehen. Sie sind der Grund dafür, dass die Beitrittsverhandlungen seit ihrem Beginn am 3. (...)
(...) Das Ziel ist, allen Bürger des Landes gleiche Rechte zu geben und eine Verfassungsreform in Gang zu setzen, die den Tamilen und anderen Volksgruppen mehr Selbstbestimmung gibt. Weder die Europäische Union noch eine andere Macht kann Sri Lanka von außen dazu zwingen - alle seine Bürger müssen selbst ein friedliches Zusammenleben wollen und sich dazu durchringen, alte Feindschaften in einem gemeinsamen Staat zu begraben. (...)
(...) Die Europäische Union unterstützt die in Nepal lebenden Flüchtlinge seit vielen Jahren im Rahmen ihrer Hilfsprogramme für entwurzelte Bevölkerungsgruppen in den Ländern Asiens. Sie leistet beispielsweise bei der Nahrungsmittelversorgung von tibetanischen Kindern in der Schule humanitäre Hilfe, unterstützt die Gesundheitsversorgung, den Wohnungsbau und fördert die allgemeine und berufliche Bildung der Flüchtlinge. (...)
(...) vielen Dank für Ihr Schreiben, mit dem Sie Ihre Besorgnis über die Lage in Sri Lanka - und insbesondere die Gefahr, in der sich die Zivilbevölkerung durch den andauernden Bürgerkrieg befindet - zum Ausdruck bringen. Ich habe großes Verständnis für Ihre Sorge um Ihre Angehörigen. (...)