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Klaus Brähmig
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Frage von Torsten P. •

Frage an Klaus Brähmig von Torsten P. bezüglich Umwelt

Thema Umweltprämie

Sehr geehrter Herr Brämig, diese wird für 600.000 Anträge gewährt. Daher haben viele zeitnah mit der damaligen Veröffentlichung einen Neuwagen bestellt, wohlwissend unter Inkaufnahme längerer Wartezeiten. Nunmehr gibt es die sogenannte Neuregelung 2 - Stufiges Reservierungsverfahren, sprich Reservierung ab 30.03.Hier ist eine Benachteiligung der Käufer zu sehen, welche zeitnah einen Wagen bestellt haben, da Käufer, welche am 28.03. bestellen, genauso in den Genuss der Umweltprämie kommen könnten. Die Bundesregierung spielt hier mit dem Geld der Bürger, indem sie suggeriert, das noch genügend Mittel frei sind durch die Reservierung der Umweltprämie. Viele Käufer haben ihr letztes Geld zusammengekratzt und sich ein Auto gekauft unter Verwendung der staatlichen Umweltprämie. Was aber, wenn viele davon leer ausgehen? Wie will man das verantworten? Schon jetzt mehren sich Anzeichen dafür, dass einige Käufer den Wagen nicht bezahlen können. Ist dies alles so gewollt? Sinnvoller wäre doch eine Stichtagsregelung des Kaufvertrages, damit gebe es keine Diskussion und kein murren im Volk und vor allem keine Spekulationen, wie lange die Umweltprämie noch reicht. Man hat den Eindruck des blinden Aktionismus und Machtbesessenheit um jeden Preis in der Bundesregierung. Es hat hier den Anschein, dass genau wie früher das Ohr an der Masse gerade den Politikern fehlt. Es nutzt doch nichts, sich immer nur beweihräuchern zu lassen und von Auftritt zu Auftritt zu hecheln, wichtiger ist doch, sich den Problemen der Menschen vor Ort anzunehmen und dafür auch mal einen PR Termin saußen zu lassen. Insofern, Herr Brähmig, bitte ich Sie höflichst, die hier dargelegten Argumente zuständigkeitshalber an die entsprechende Stelle weiter zu leiten sowie unbedingt den hierfür verantwortlichen Entscheidungsträgern zur Kenntnis zu geben. Für eine entsprechende Antwort bedanke ich mich im voraus.

mit freundlichem Gruß
Pietsch

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Pietsch,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. März 2009 zum Thema der Umweltprämie. Die von Ihnen geäußerten Bedenken hinsichtlich der Neuregelung der Umweltprämie nach dem 30. März 2009 kann ich nicht teilen.

Ich sehe keine Diskriminierung von Bürgern, die sich zeitnah am Beginn dieses Jahres für den Kauf eines Neuwagens entschieden haben, weil nun - aufgrund sich abzeichnender Lieferzeiten der Hersteller - auch "Reservierungen" der Umweltprämie gestattet sind. Diese "Reservierung" beinhaltet nämlich den Abschluss eines Kaufes und die Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages zum Zeitpunkt der Beantragung der Prämie. Auf diese Weise können sich Antragsteller einen Platz in der Bearbeitungsschlange zwar "reservieren". Es bleibt aber dabei, dass ein Kaufvertrag schon heute abgeschlossen sein muss und die Prämie erst dann ausgezahlt werden wird, wenn die Zulassung des Neufahrzeugs sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird. Das prinzipielle Vorgehen ist demnach gleich.

Die Umweltprämie dient als ein Baustein, mit der der aktuellen Wirtschaftskrise begegnet werden soll. Die Regierung hat stets betont, dass sie die Mittel von 1,5 Milliarden Euro für die Umweltprämie nicht aufstocken wird. Diese reichen für ungefähr 600.000 Fahrzeuge. In diesem Sinne wird auch nicht vom Staat suggeriert, es seien noch genügend Mittel vorhanden, ohne dass diesem auch wirklich so ist. Den aktuellen Stand der eingegangenen Anträge kann man täglich aktualisiert abrufen und aufgrund dieser Information seine Kaufentscheidung treffen, oder auch nicht. Jeder mündige und eigenverantwortlich handelnde Bürger muss aber in jedem Fall vor einer Kaufentscheidung wissen, ob er über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügt, ein neues Fahrzeug zu kaufen. Die staatliche "Umweltprämie" sollte als ein zusätzlicher Anreiz gelten, ein neues Fahrzeug zu erwerben. Allerdings sollte man seine Kaufentscheidung nicht alleine von der Verfügbarkeit der 2.500 Euro Fördermittel abhängig machen, wenn man befürchten muss, bei einer unerwarteten vorzeitigen Erschöpfung der Umweltprämie in finanzielle Kalamitäten zu gelangen und schlimmstenfalls seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können.

In der Zeit, in der ich in der Politik tätig bin, habe ich es noch nie erlebt, dass eine Regelung getroffen werden konnte, die die Wünsche eines jeden Bundesbürgers in vollem Umfang berücksichtigt hat. Einen so genannten "Königsweg" kann es in einer pluralistischen Gesellschaft auch gar nicht geben. Die von Ihnen angeführte "Stichtagsregelung" würde bedeuten, dass alle bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eingereichten Anträge auf Umweltprämie hätten gestattet werden müssen. Eine verlässliche Planung über die Höhe der dazu notwendigen finanziellen Ressourcen hätte der Bund in diesem Falle nicht aufstellen können. Die Festlegung eines maximalen Förderumfangs halte ich aber für essentiell.

In diesem Sinne unterstütze ich die von der Bundesregierung getroffenen Festlegungen zur Umweltprämie, obwohl sich diese darüber hinaus alleine an Privatpersonen richtet. Unternehmen (Kapital- und Personengesellschaften), die über ihre Steuerleistungen ebenfalls zur Erbringung der für die Prämie notwendigen Steuermittel beitragen, können die Umweltprämie schon heute nicht beantragen. Die Frage, ob nicht auch hier eine Ungleichbehandlung bei der Ausgestaltung der Prämie vorliegt, könnte ebenfalls mit guten Argumenten gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Klaus Brähmig