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Frage von Harald W. •

Frage an Klaus Brähmig von Harald W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Brähmig,

leider sind durch die Finanzkrise fast alle Bürger betroffen. Nachdem nun für die Banken und die Wirtschaft umfassende Rettungsschirme aufgespannt wurden und werden, ist ein Gesetzgebungsverfahren, welches die Ärmsten in unserem Lande von einer gewaltigen Sorge befreien würde, seit 2007 scheinbar noch nicht vorangekommen. Es geht um das P-Konto. Also ein Pfändungsschutzkonto.

Ich kenne einige Personen, bei denen bereits eine Kontopfändung erfolgte und die teilweise (als EU-Rentner und/oder ALG2 Empfänger) seit langer Zeit mit einem gepfändeten Konto leben und deshalb die Sozialleistungen innerhalb von 7 Tagen bar abheben und mit erheblichem zusätzlichem Kostenaufwand notwendige Zahlungen wie zum Beispiel Miete und Energie als Bareinzahlung (mit erheblichen Bankgebühren) tätigen müssen.

Können Sie bitte mitteilen, wie der Stand dieses Gesetzgebungsverfahrens ist, ob und ab wann mit diesem Gesetz zu rechnen ist?

Viele Bürger warten seit langem auf dieses Gesetz. Und es ist mit Sicherheit sehr wichtig, um zu verhindern, das die Ärmsten immer stärker belastet werden als die besser Gestellten, welchen sogar ab einem bestimmten monatlichen Geldeingang eine kostenfreie Kontoführung geboten wird. Es ist zur Zeit so, dass die Menschen mit dem wenigsten Einkommen das meiste für ihre unbedingt notwendigen Bankgeschäfte zahlen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Weber

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Weber,

innerhalb der zuständigen Gremien in Berlin geht man davon aus, dass ein Gesetzentwurf zum "Pfändungsschutzkonto" noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2009 auf den Weg gebracht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Brähmig