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Klaus Brähmig
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Frage von Martin A. •

Frage an Klaus Brähmig von Martin A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Allerhochverehrtester Herr Brähmig !

Entschuldigen Sie, wenn ich als Vereinsvorsitzender mit einer kurzen Frage an Sie herantrete:

Wir sind ein eingetragener Verein. Vom Finanzamt erhielten wir vor 4 Jahren ein Schreiben mit der Unterschrift vom Bearbeiter (!) und mit folgendem Wortlaut:

„für das Kalenderjahr 2002 wurde von Ihnen ein zu versteuerndes Einkommen von 0,00 EURO erklärt (Anmerkung1) auf die Einnahme-/Ausgaberechnung 2002 wird verzichtet. Da das Einkommen des Vereins den Freibetrag von 3.835 Euro (§24 KStG) nicht übersteigt, wird auf die Abgabe der Steuererklärung zukünftig verzichtet, soweit sich die steuerlichen Einkommensverhältnisse nicht wesentlich ändern.“

[Anmerkung1: auch in allen Vorjahren wurde ein zu versteuerndes Einkommen von 0,00 EURO erklärt, weil der Verein keinen Gewinn macht, sondern nach der Satzung evtl. Gelder an seine Mitglieder ausschüttet]

Nun möchte das Finanzamt plötzlich wieder eine Körperschaftssteuererklärung. Ist das RECHT ? Vorallem weshalb ?

Ich bitte höflich um

schriftliche
richtige
vollständige
verständliche
vernünftige
plausible und
gewichtige bzw.
schwerwiegende Antwort / bzw. Gründe weshalb eindeutige schriftliche Zusagen nicht gelten sollen !

Weshalb hält sich das Finanzamt nicht mal an ihr eigenes eindeutiges Schreiben ?

Dies ist mal wieder wirklich eine Sache die "begeistert" und dazu dient, unseren Staat richtig herzlich zu "lieben" und sehr starke Lust auf Eigeninitiative macht !

Mit hochachtungsvollsten Grüßen

von Martin Andreas-Bergmann und vielen weiteren Bürgern die inzwischen nur noch mit den Köpfen schütteln

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Andreas-Bergmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Februar 2009. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Rechtsberatungsgesetz Rechtsauskünfte dieser Art verbietet. Nur Juristen sind dazu befähigt und legetimiert, Ihnen eine entsprechende erschöpfende Rechtsauskunft zu geben.

Meines Erachtens sollte aber auch ein Anruf bei dem entsprechenden Sachbearbeiter genügen, um Ihre Frage erschöpfend zu beantworten bzw. das Amt über die unveränderte Lage des Vereins zu informieren. Sollte dann immer noch keine Lösung gefunden sein, übersenden sie mir doch bitte die entsprechenden Unterlagen in Kopie und ich werde eine entsprechende Anfrage vorantreiben. Grundsätzlich benötige ich für eine Recherche aber auch detailierte Angaben beispielsweise über den Vereinsnamen und den Vereinszweck.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Strabel, M.A.