Frage an Klaus Brähmig von Klaus G. bezüglich Jugend
Nun wurde 2009 das Kindergeld um 10€ erhöht.
Das ist eine gute Sache. Aber wie kann es sein, dass im selben Atemzug einer alleinerziehender Mutter, weche ALG2 bezieht, diese 10€ wieder über das Arbeitslosengeld abgezogen wird? Das Kindergeld soll eine Hilfe sein und keine Bestrafung von Leuten, die sowieso schon wenig Geld zum Leben haben.
Klaus Goßmann aus Pirna
Sehr geehrter Herr Goßmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über das Forum www.abgeordnetenwatch.de an mich richten. Jedoch möchte ich Sie für zukünftige Kontaktaufnahmen herzlich bitten, die für schriftliche Anfragen üblichen Höflichkeitsformen einzuhalten. Sie möchten ja schließlich auch eine Antwort erhalten.
Nun zu Ihrer Frage: Es ist rechtlich korrekt, dass den Beziehern staatlicher Transferleistungen – wie des ALG 2 – weitere Leistungen – wie in diesem Fall das Kindergeld – angerechnet bzw. abgezogen werden. Allerdings muss man diesen Zusammenhang in der Relation sehen:
Das Kindergeld beträgt ab dem 1. Januar 2009 164,00 Euro, worin die Erhöhung um 10 Euro bereits enthalten ist. Nach gültiger Rechtslage beträgt der Regelsatz für Kinder aus einer Familie, in der ALG 2 bezogen wird, hingegen 211,00 Euro. In der derzeitigen Reform wird darüber hinaus eine Erhöhung um 35 Euro beabsichtigt. Daneben erhalten schulpflichtige Kinder aus Familien, die ALG 2 beziehen, ein so genanntes Schulstartergeld, dass am Anfang des Jahres 100 Euro beträgt. Dementsprechend kann man nicht in der Richtung argumentieren, dass das Kindergeld bzw. die Anrechnung auf das ALG 2 eine „Bestrafung“ von Menschen sei, die sich für Kinder entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brähmig