Frage an Klaus Brähmig von Frank S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Ist es richtig, die USA als einen Aggressor zu bezeichnen, der mit dem Krieg gegen den Irak 2003 nicht nur Tod und Zerstörung während der Eroberungsphase brachte, sondern auch ein Besatzungsregime installierte, das nicht in der Lage ist, ein geordnetes Leben im Irak mit solider Strom- und Wasserversorgung soewie persönlicher Sicherheit für die Mehrheit der Bürger zu garantieren? Wie steht die CDU deutschlands dazu?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich will nicht verhehlen, dass die Irak-Debatte eine Zeit schwieriger politischer Entscheidungen war, die mir auch persönlich, nicht zuletzt wegen vieler Anfeindungen, sehr nahe gegangen sind. CDU und CSU waren fest entschlossen, die Irak-Frage friedlich zu lösen. Zugleich waren wir davon überzeugt, dass dies nur gelingen konnte, wenn die internationale Gemeinschaft geschlossen handelte und geschlossen Druck auf das Regime Saddam Husseins ausübte. Die jetzige Bundesregierung entschied sich hingegen aus innenpolitischen Erwägungen, die amerikanische Regierung öffentlich zu diffamieren und den Westen zu spalten. Ihr Ziel einer friedlichen Lösung hat sie damit eben gerade nicht erreicht. Ob unser Weg erfolgreicher gewesen wäre, kann ich nicht sagen, er war auf jeden Fall vielversprechender.
Dies vorausgeschickt halte ich es für falsch, die USA als einen "Aggressor" zu bezeichnen: Die einstimmig angenommene Sicherheitsrats-Resolution 1441 sah die Möglichkeit "ernsthafter Konsequenzen" vor, womit der Einsatz militärischer Mittel gegen den Irak gemeint ist, falls dieser seine Verpflichtungen erheblich verletzt. Zudem nimmt diese Resolution ausdrücklich Bezug auf die VN-Resolution 678 vom 29. November 1990: Da der Irak nach seinem Angriff auf Kuwait am 2. August 1990 nicht zum Rückzug bereit war, hat der Sicherheitsrat alle VN-Mitgliedstaaten ermächtigt, gegen den Irak "/alle erforderlichen Mittel einzusetzen/", er hat damit den Einsatz militärischer Mittel legitimiert. Außerdem hat der VN-Sicherheitsrat in seiner Waffenstillstandsresolution 687 vom 3. April 1991, auf die die VN-Resolution 1441 ebenfalls Bezug nimmt, ausdrücklich erklärt, dass eine Waffenruhe gegenüber dem Irak davon abhängen werde, ob der Irak all seine Abrüstungsverpflichtungen erfüllt. In der VN-Resolution 1441 stellt der Sicherheitsrat fest, dass der Irak die VN-Resolution 687 erheblich verletzt hat, da er seinen Abrüstungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist.
Für die Bundesregierung hat Außenminister Fischer in einer Sitzung des Parteirats der Grünen Mitte Dezember 2002 deutlich gemacht, dass die VN-Resolution 1441 von den USA als ein Mandat für einen Militärschlag ausgelegt werden könne. Und in einem "Spiegel"-Interview (Heft 1/2003) hat er auf die Frage, ob er ein militärisches Vorgehen gegen den Irak ohne eine neues VN-Mandat für völkerrechtswidrig halte, geantwortet: "Die Resolution 1441 lässt offen, ob der Sicherheitsrat eine erneute Resolution verabschieden soll. Mit der Resolution 1441 gibt es keinen mandatsfreien Zustand mehr."
Meine Kollegen und ich waren mit manchen Entscheidungen und Äußerungen der amerikanischen Regierung unzufrieden. Allen voran Angela Merkel und viele andere haben die Vertreter der amerikanischen Regierung immer wieder auf folgenreiche Fehleinschätzungen hingewiesen und auf Korrekturen ihrer Politik gedrängt, insbesondere was die Wiederaufbauphase nach Ende des Irak-Krieges betrifft. Wir haben dies jedoch in Gesprächen und nicht marktschreierisch auf öffentlichen Plätzen getan. So hat Angela Merkel bei ihrem Besuch in den Vereinigten Staaten immer wieder nachdrücklich vor den Risiken eines Krieges gewarnt und für eine friedliche Lösung des Konfliktes geworben. Es ist nicht ungewöhnlich, dass CDU und CSU eine andere Politik als die amerikanische Regierung vertreten. Nehmen Sie nur die Frage des Beitritts der Türkei zur Europäischen Union, den die Vereinigten Staaten vehement fördern, und in der wir ihnen ebenso konsequent widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brähmig MdB