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Klaus Brähmig
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Frage von Martin A. •

Frage an Klaus Brähmig von Martin A. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr verehrter Herr Brähmig !

„Kunden“ (!) der ARGE Sächsische Schweiz erhalten keinen (Fortzahlungs-)Antrag auf ALG II. Wenn Sie vorher einen Antrag haben wollen, um rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligungsfrist einen Antrag zu stellen, so werden Sie in der ARGE abgewimmelt, Sie würden rechtzeitig vorher einen solchen erhalten. Tatsächlich erhalten Sie diesen jedoch nicht. Man kann es denen dort nie recht machen und auch nicht rechtzeitig selber vorsorgen.

Was haben Sie bzw. die zuständigen und verantwortlichen Aufsichts- und Kontrollinstitutionen getan, um sicherzustellen, daß jeder diesen sicher und fristgerecht erhält ?

Leider ist dies aus der Petition 4-16-11-81503-010741 nicht erkennbar.

Es wäre interessant zu wissen, wieviele Personen / Bedarfsgemeinschaften dies betroffen hat und ob und welche Einbußen / Schaden diese davon hatten.

Warum müssen bei Pflichtverletzungen (gesetzwidrigem Verhalten) von den ARGEn gegen diese keine Sanktionen verhängt werden?

Bei uns Bürgern bzw. insbesondere bei den Kunden der ARGEn wird wie folgt argumentiert:

Bürger die ihre Pflichten verletzen, müssen bestraft werden. Damit soll eine erzieherische Funktion ausgeübt werden. Weshalb denn nicht auch bei den ARGEn ? Die werden weiterhin ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie sind durch diese Nichtverfolgung und -bestrafung auch nicht bestrebt, sich pflichtgemäß zu verhalten.

Finden Sie das in Ordnung ?

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Andreas – Bergmann,

vielen Dank für Ihre E – Mail bei „abgeordnetenwatch.de“ vom 18.01.2008. Die von Ihnen geschilderten Verfahrensprobleme bei der Arbeitsgemeinschaft Landkreis Sächsische Schweiz (ARGE) habe ich zum Anlass genommen, mich mit der mit der zuständigen ARGE – Abteilung direkt in Verbindung zu setzen.

Allerdings sind die Informationen aus Ihrem Schreiben zu lückenhaft und zu verallgemeinernd, so dass Ihr Fall von der ARGE – Dienststelle nicht nachvollzogen bzw. aufgeklärt werden kann. Für eine Einzelfallprüfung benötigen wir Ihren vollständigen Vor und Nachnamen. Wahrscheinlich ist Ihnen bei der Eingabe Ihrer Anfrage ein Fehler unterlaufen, denn ein Vor- und Nachname „Martin Andreas-Bergmann“ war den Mitarbeitern der örtlichen ARGE nicht bekannt. Weiterhin ist aus der von Ihnen zitierten Petitionsnummer ebenfalls nicht ersichtlich, ob diese an den Land- oder an den Bundestag gerichtet wurde. Grundsätzlich kann ich nur allgemein darauf hinweisen, dass für die Erneuerung eines Fortzahlungsantrages für Arbeitslosengeld II eine sechswöchige Frist gilt. Innerhalb dieser Zeitspanne wird dem Leistungsempfänger der entsprechende Antrag von der ARGE-Zentrale in Nürnberg automatisch zugesandt. Zugleich besteht eine generelle Informationspflicht des Antragstellers, den Eingang der entsprechenden Unterlagen zu prüfen und im Falle einer Verzögerung auf diese bei der ARGE hinzuweisen.

Aufgrund Ihrer dürftigen und teilweise fehlerhaften Angaben kann ich die Angelegenheit leider nicht näher einer sachgerechten und gewissenhaften Prüfung unterziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brähmig