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Klaus Brähmig
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Frage von Ariane S. •

Frage an Klaus Brähmig von Ariane S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Brähmig,

meine Frage bezieht sich auf die aktuelle Diskussion, ob Kinderrechte im Grundgesetz festgeschrieben werden sollten. Wie stehen Sie persönlich dazu und sind Sie der Meinung, dass der Gesetzgeber verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen vorschreiben sollte?

Was für Alternativen haben wir diesen perspektivlosen und ohne Zweifel verwirrten, kranken Frauen und Ihren Familien zu helfen Ihre Kinder zu erziehen und wie können wir den Kindern eine sichere und schöne Kindheit sowie Jugend und Zukunft garantieren?

In diesem Hinblick bitte ich Sie auf die Situation in unserer Region im Besonderen einzugehen und Lösungen aufzuzeigen, wie wir z.B. Jugendliche von der Straße zu einem Sozialarbeiter und nicht in einen von der NPD finanzierten Club zu holen?
Viele Fragen auf einmal...

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Weihnacht und ein gesundes neues Jahr!

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Frau Schöne,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.12.2007. Die aktuelle Debatte um einen effizienteren und nachhaltigen Schutz unserer Kinder begrüße ich ausdrücklich. Dennoch ist vor übereilten Schnellschüssen und gesetzgeberischem Aktionismus zu warnen. Der Schutz der Familie und damit auch der Kinder ist bereits in Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) verankert und lässt sich zugleich aus Artikel 1 GG („Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“) und aus Artikel 2 GG (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) ableiten.

Eine Ergänzung des Grundgesetzes halte ich aus mehreren Gründen für nicht sachdienlich. Die plakative Forderung, Kinderrechte als Staatsziel festzuschreiben, vermittelt der Öffentlichkeit ein verzerrtes Bild der Rechtslage, indem der Eindruck erweckt wird, dass die Rechte von Kindern bislang nicht im Grundgesetz berücksichtigt wurden und ein entsprechendes rechtliches Defizit bestünde. Jedoch hätte eine derartige Schutzbestimmung die offensichtlich geistig verwirrten Mütter nicht von ihren schrecklichen Taten abgehalten.

Im Zentrum der Debatte sollten demnach praktische Hilfen, wie die Einführung verpflichtender Vorsorgeuntersuchungen und bildungspolitische Maßnahmen stehen. Vor diesem Hintergrund und bei allen guten Absichten darf jedoch nicht das Erziehungsprimat der Eltern ausgehöhlt werden. Eine staatlich verordnete „Überwachung“ oder Rundumbetreuung von Familien kann vertrauensschädigend wirken und die Bereitschaft der Eltern mindern, öffentliche Unterstützungs- und Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geforderte „Kultur des Hinschauens“ halte ich für einen angemessenen Ansatz, der neben staatlichen Institutionen auch den Bürger in die Pflicht nimmt. Dies gilt im Besonderen auch gegenüber Jugendlichen. Hier muss sich auch die Zivilgesellschaft, wie örtliche Vereine, Verbände und Kirchen, verstärkt engagieren und Orientierungen bieten. Sozialarbeiter sind nur ein Aspekt der Gewaltprävention, deren Engagement nur Erfolg hat, wenn sie von der Gesellschaft Unterstützung, Hilfe und Anerkennung erfahren. Gesellschaftliche Probleme müssen demnach primär von der Gemeinschaft geschultert werden. Der Staat kann und sollte dabei vor allem die Rahmenbedingungen für den mündigen Bürger schaffen.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Ausführungen meine Sicht hinreichend dargestellt und Ihre Fragen entsprechend beantwortet zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Klaus Brähmig