Frage an Klaus Brähmig von Konrad V. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Brähmig,
was halten Sie im Zusammenhang mit der Terrorbekämpfung von der Aussage "Nach einhelliger Expertenmeinung gehen die größten Gefahren von den Musilimen aus" ?
Sehr geehrter Herr Vogeler,
Sicherheit ist die Voraussetzung für ein Leben in Freiheit. Unsere Sicherheit ist heute durch eine Vielzahl von Bedrohungen und Sicherheitsrisiken gefährdet. Die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus ist dabei genauso zu nennen, wie organisierte Kriminalität und Sicherheitsrisiken wie Klimawandel, Pandemien oder die Frage der Energieversorgung. Auch die Sicherheit von Handelswegen stellt angesichts der Verflochtenheit unserer Volkswirtschaft eine große Herausforderung dar. Wir sehen heute: Innere und äußere Sicherheit sind eng miteinander verschränkt. Sie müssen daher zusammenhängend betrachtet werden. Nur so können die notwendigen politischen Maßnahmen ergriffen werden, um uns dauerhaft vor Bedrohungen zu schützen. Aus diesem Grunde möchte ich persönlich von einem möglichen Ranking der genannten Bedrohungen und Risiken Abstand nehmen.
Lassen Sie mich aber noch Folgendes ergänzen: angesichts der anhaltenden massiven Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus brauchen wir ein effektives Frühwarnsystem. Mit der Anti-Terror Datei werden die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines gemeinsamen zentralen Verzeichnisses sowie gemeinsamer Projektdateien von Polizei und Nachrichtendiensten geschaffen. Es wird die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden gezielt unterstützt und der Informationsaustausch verbessert. Mit der Datei wird sichergestellt, dass die zuständigen Behörden zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung Zugriff auf die wichtigsten Grundinformationen haben und für weitere Informationen schnell Kontakt miteinander aufnehmen können. Das macht die Anti-Terror-Datei zu einem unverzichtbaren Instrument und greifbarem Fortschritt im Kampf gegen den Terror.* *
Außerdem haben die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 überprüft und sich auf wichtige Verbesserungen geeinigt. Künftig können die bewährten nachrichten-dienstlichen Auskunftsbefugnisse gegenüber Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen auch zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland eingesetzt werden, die die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt fördern. Für die Verhinderung von Terroranschlägen ist es ein wichtiger Fortschritt, dass die Aufklärung gerade in dieser Grauzone zwischen Extremismus und Terrorismus verbessert wird, etwa gegen so genannte "Hassprediger". Die deutschen Nachrichtendienste erhalten zudem die Möglichkeit, zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit Personen zur europaweiten verdeckten Registrierung im Schengener Informationssystem auszuschreiben. Damit wird ein wichtiger Ausgleich für die durch den Wegfall der Binnengrenzkontrollen reduzierten Möglichkeiten der Grenzfahndung geschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brähmig