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Klaus Brähmig
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Frage von Joachim K. •

Frage an Klaus Brähmig von Joachim K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brähmig!

Unterdrückt mich hier eine verfassungsmäßige politische Unordnung?

Wieso konnte ich bei der Bundesanstalt f.. Arbeit in der Vermischung privatrechtlicher Angestelltenaufgaben und funktionsvorbehaltlicher Beamtendienste als b e f r i s t e t fungierender Prüfbeamter beschäftigt werden?
(BT- Drs.13/5498, Seite 49, PDF)

Durften mir damit im Kontext OWIG/Straftat Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung zur Verfolgung von Arbeitgebern die illegal Ausländer beschäftigten b e f r i s t e t und teils auch in anleitender Funktion übertragen werden?

Warum gab/gibt es für mich aus der Pflicht zur Erfüllung dieser Daueraufgaben des Staates (BAG Urteil vom 23.1.2002 - 7 AZR 461/00 - 2.) keine Vorschrift die dazu bestimmt ist, für mich daraus insoweit subjektive Rechte schützen zu können?
(BT Petitionsausschuss, 19.11.2003, Pet 4-14-16-8000-048706)

Verstehen Sie, wenn nach Ende meiner Befristungen die durch unangekündigte Betriebsprüfungen gemaßregelten und angezeigten Arbeitgeber mir nun bei der Suche eines neuen Jobs abweisend gegenüberstehen und mein Gesicht in missfälliger Erinnerung behalten haben?
(So z.B. der RD einer Bausparkasse auf meine Bewerbung als Mitarbeiter,
Zitat: "[...] teilen wir Ihnen mit, daß wir Ihre betriebsprüferischen Qualitäten zur ordnungs- und strafrechtlich präventiven Belehrung und Kontrolle nicht in Anspruch nehmen möchten")

Der SPD ihr MdB und PSt. Rolf Schwanitz und vom Arbeitsamt die dafür verantwortlichen Persönlichkeiten Lutz / Kowielsky finden das in Ordnung.

Welche Normen gibt die freiheitlich- demokratische Grundordnung hierzu vor?

Mit besten Grüßen
J. Kraus

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Kraus,

vielen Dank für Ihre Frage vom 31.5.2009, die Sie über die Internetseite http://www.abgeordnetenwatch.de an mich richten.

Wie Sie sich denken können, erreichen mich aus meinem Wahlkreis zahlreiche Anfragen zu den unterschiedlichsten Themen. Manchmal geht es dabei um persönliche Anliegen von Privatpersonen oder Unternehmen. In anderen Fällen werden Bedenken gegen Gesetzesvorhaben geäußert und gleichzeitig Lösungsansätze angeboten. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass diese Anliegen für mich Vorrang haben, und ich daher aus dem weiteren Bundesgebiet stammende Fragen nicht beantworten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Brähmig

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.