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Klaus Bartl
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Frage von Dr. Franz G. •

Frage an Klaus Bartl von Dr. Franz G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bartl,
Ich habe 2 Fragen zum Thema Rente und Rentenentwicklung sowie einige Vorschläge zur aktuellen Situation.
Wie stehen Sie zu der weiteren Entwicklung der Renten in Westdeutschland und Ostdeutschland,
Wann erhält ein Ostdeutscher für seine Rentenbeiträge die gleichen Rentenwerte und damit Beträge wie ein Westdeutscher? Wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht mehr möglich sein sollte dann folgender Vorschlag:
ab Datum der Wiedervereinigung 1990 werden die in die Rentenkassen eingezahlten Beiträge einheitlich bewertet. Die vorher eingezahlten Beträge unterliegen wie bisher der alten ungleichen Bewertung.
Es ist nicht einzusehen dass ein Ostdeutscher für seine gezahlten Beiträge weniger erhält als ein Westdeutscher. Es müßten dann auch die Norddeutschen weniger für Ihren Beitrag als z. B . die Süddeutschen erhalten.

Berufstätigkeit von Rentnern
Wenn ein Rentner voll berufstätig ist, zahlt er keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und keine Beiträge in die Rentenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt aber alle diese Beiträge weiter. Der Arbeitnehmer erhält davon nichts.
1. Vorschlag:
diese Beiträge kommen dem Arbeitnehmer zugute und es werden nach Beendigung der Arbeitstätigkeit Nachberechnungen durchgeführt.

2. Vorschlag:
Sie werden zu 50 % dem Arbeitnehmer zugeschrieben und es erfolgt eine Nachberechnung.

3. Vorschlag:
Sie werden vollkommen gestrichen und der Arbeitgeber braucht sie nicht zu zahlen, dann sind auf einen Schlag Anreize da, ältere Menschen die im Rentenalter sind, zu beschäftigen und gleichzeitig sinken die Lohnkosten.

Welchen Vorschlag nehmen Sie auf.
Ich habe die gleichen Fragen auch Herrn Müller von der SPD gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. F. Glombitza

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Glombitza,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Rente".

Grundsätzlich trete ich dafür ein, aus diesem Grund wurden auch mal Gewerkschaften gegründet, dass die lohnabhängige Beschäftigung von Menschen auf das Notwendige beschränkt wird. Im konkreten Falle heißt das: Rentner sollen endlich das Leben genießen dürfen. Die verbleibende Tätigkeit soll besser von den Nachwachsenden erledigt werden. Leider wird, ob aus Unwissenheit oder Absicht kann ich nicht sagen, immer wieder "Arbeit" und "lohnabhängige Beschäftigung" verwechselt.

Doch zu Ihrem Thema: So lange nicht annähernd das Renteneintrittsalter von 65 Jahren erreicht wird - in Sachsen z. Zt. ca. 61 Jahre -, ist es müßig, sowohl über höhere Renteneintrittsalter, als auch über lohnabhängige Beschäftigung nach Rentenantritt zu debattieren. Ich verkenne allerdings nicht, dass es Menschen gibt, deren soziale Lage es leider nicht ermöglicht, dass sie den ihnen zustehenden ruhigen Lebensabend genießen. Das gilt es zu ändern. Auch deshalb fordert die Linkspartei.PDS eine Existenz sichernde Rente für jede und jeden nicht unter 800 €. (Selbstverständlich soll auch derjenige nach Möglichkeit im Berufsleben bleiben, der dies wünscht.)

Ihrer Auffassung, wonach der beschäftigte Rentner nichts, der Unternehmer statt dessen weiterhin in die Versicherungssysteme einzahlt, kann ich nicht nachvollziehen. Da muss man differenzieren wie in den §§ 8 und 8 a SGB IV. Man muss die unterschiedlichen Bezugsformen von Erwerbsunfähigkeits-, Hinterbliebenen- und Frühverrentung im Verhältnis etwa die klassischen Rente sehen, einige dieser Bezugsformen sind z.T. gänzlich versicherungsfrei.

Ich plädiere dafür, dass bei jeder Art von Erwerbstätigkeit in die sozialen Sicherungssysteme eingezahlt wird, damit das solidarische Prinzip gegen die Systemdestabilisierer erhalten und verbessert werden kann.

Mit freundlichem Gruß
K. Bartl