Frage an Klaus Bartl von Jens L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Bartl,
mit großer Verwunderung habe ich die Herabstufung der "Sachsensumpfaffäre" vom Tsunami zum "lauen Lüftchen" wahrgenommen. Deshalb bewegen mich folgende Fragen:
1.
Sie waren der Vorsitzende des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Sächsischen Landtages zum sog. "Sachsensumpf". In welchem Zusammenhang stand das vom Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen vermittelte Gespräch wegen der Strafanzeige des CDU Abgeordneten Eggert gegen Sie wegen des Vorwurfs der Verleumdung zu dieser Tätigkeit. Die Freie Presse berichtete am 06.05.2008 ausführlich, dass dieses Gespräch vom Generalstaatsanwalt Fleischmann nicht in dessen beruflicher Tätigkeit vermittelt wurde. In den Strafverfahren gegen andere Abgeordnete des Sächsischen Landtages, wie z.B. Frau Kerstin Nicolaus (CDU) bzw. Herrn Karl Nolle (SPD) wurde ein solches Tätigwerden des Generalstaatsanwaltes nicht bekannt
2.
Kann die Rücknahme des Strafantrages gegen Sie durch den Abgeordneten Eggert, die zur Folge hatte, dass das Verfahren gegen Sie nicht weiterbetrieben werden konnte, im Zusammenhang mit Ihrer (laut Freie Presse vom 06.05.2008) kurz zuvor erfolgten Neubewertung des "sog Sachsensupfes stehen oder hatte diese Rücknahme Einfluss auf Ihre spätere Bewertung des Sachsensumpfes?
Vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort!
Mit freundlichen Grüßen