
(...) das UN-Übereinkommen gegen Korruption ist eine von mehreren internationalen Maßnahmen zu Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten. Zur vollständigen Umsetzung der internationalen Vorgaben müssen allerdings auch unsere nationalen Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden. Nach wie vor hält die SPD-Bundestagsfraktion die Umsetzung der internationalen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, die dann auch einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung bedarf, für wichtig und richtig. (...)