Wann wird die Empfehlung der 54. Sitzung der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG umgesetzt?
Sehr geehrte Frau MdB Kappert-Gonther,
wann wird die Empfehlung der 54. Sitzung der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG umgesetzt? (siehe https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Ergebnisse_54.html?nn=595366 )
mfg,
Martin S.
Sehr geehrter Herr S.,
wir wollen Cannabis legalisieren. Darauf hat sich die Ampel-Koalition im Koalitionsvertrag verständigt. Cannabis soll nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Auch der Aspekt des Nutzhanfs mit sehr geringen THC-Anteilen, der in der von Ihnen angesprochenen Empfehlung des Sachverständigenausschusses thematisiert wird, wird neu geregelt und einfacher werden.
Änderungen der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Von Seiten des Ministeriums wurde mir mitgeteilt, dass vor dem Hintergrund der angestrebten Legalisierung diese Empfehlung derzeit nicht weiter verfolgt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Kirsten Kappert-Gonther