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Kirsten Kappert-Gonther
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Felix H. •

Dt. Datenschutzrecht bildet die Rechte u. Interessen von Mitbetroffenen nicht hinreichend ab; darauf hat die Datenethikkommission 2019 im Gutachten hingewiesen. Warum ist das bei e-Patientenakte so?

In Ihrer Antwort auf die konkrete Frage nach Widerspruchsmöglichkeiten u. Modalitäten für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in e-Patientenakten von leiblichen Verwandten haben Sie keine klre Antwort gegeben u. empfehlen rechtl. Beratungsmöglichkeiten durch Anwält:innen: https://tinyurl.com/4mhbakdd Warum kommen GKV der gesetzlich verankerten Informationspflicht nach § 343 Nr. 1a SGB V nicht umfassend nach https://tinyurl.com/4uzehznj?

Das dt. Datenschutzrecht bildet die Rechte u. Interessen von Mitbetroffenen (diskutiert unter Stichwörtern wie "Kollektive", "Group Privacy", "relationale Daten") nicht hinreichend ab; darauf hat auch die Datenethikkommission 2019 in ihrem Gutachten hingewiesen: https://tinyurl.com/4j27hape (z.B. S. 94). Bei Gendaten werde dies besonders deutlich, s. z. B.: Costello, Genetic Data and the Right to Privacy: Towards a Relational Theory of Privacy?, 2022, https://tinyurl.com/w54nxn6t

Woran liegt die Gesetzeslücke u. defizitäre Informationspolitik?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

die Krankenkassen informieren die Versicherten über den Start der elektronischen Patientenakte. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig, ihr kann widersprochen werden. Die Nutzung der ePA bietet Vorteile, da Patient*innen und Ärzt*innen Übersicht über Diagnosen, Therapien und Medikamente bekommen und Behandlungen besser aufeinander abgestimmt werden können. Gesundheitsdaten sind sensible persönliche Daten, die möglichst sicher vor unberechtigtem Zugriff sein müssen. Aufgedeckte Sicherheitslücken müssen ernstgenommen und schnellstmöglich durch das BSI geschlossen werden. Inzwischen ist eine regionale Testphase der ePA angelaufen, die weitere Erkenntnisse bringen kann. Erst in der Folge kann ein breiter Rollout erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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