Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Sebastian R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther
zurzeit wird die Änderung das Infektionsschutzgesetzes sehr diskutiert, maßgebend für die Maßnahmen sind die Positiven Corona Fälle, die mit den PCR-Test bestätigt werden.
Können Sie sagen wie weit die Forderung der WHO [1] eingehalten wird, dass Personen die Positiv getestet sind, aber keine Symptome haben noch mal getestet werden?
Wie weit ist die Teststrategie einheitlich bzw. Transparent in Bezug auf den CT- Wert und die NAT-Technologie?
Da der PCR-Test im neuen Infektionsschutzgesetzes so eine große Bedeutung hat, interessiert mich wie da die Situation ist, und wie Sie sich dafür einsetzen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Rust
[1] https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05
Sehr geehrter Herr Rust,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Maßgebend für die gegenwärtigen Infektionsschutzmaßnahmen ist nicht der PCR-Test oder seine Aussagekraft; Grundlage ist vielmehr der Beschluss des Deutschen Bundestages zur Feststellung einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite".
Wir Grüne setzen uns seit Anfang des Jahres dafür ein, dass für Öffnungen und Schließungen (Stufenplan in beide Richtungen) nicht allein die 7-Tage-Inzidenz ausschlaggebend sein sollte, sondern vielmehr ein Indikator aus mehreren Kriterien (Impfquote, Auslastung der Intensivbetten, R-Wert oder ähnliches) grundlegend sein sollte. Im RKI Stufenplan sind beispielsweise folgende Leitindikatoren genannt: 7-Tage-Inzidenz, Anteil COVID Intensivpatienten an Gesamtzahl der betreibbbaren Intensivbettenkapazitäten, wöchentliche Inzidenz hospitalisierter Fälle über 60 und Kontaktnachverfolgung.
PCR-Tests sind für die individuelle medizinische Diagnose einer Erkrankung und eine daraus resultierende Behandlung das Mittel der Wahl. Personen, bei denen mittels PCR-Test SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, die aber keine Symptome haben, kann die Quarantäne nach frühestens 14 Tagen beendet werden, weil in der Regel dann von den Personen keine Ansteckung mehr ausgeht. Absprachen mit dem Gesundheitsamt oder dem betreuenden Hausarzt sind empfehlenswert und bei Beendigung der Quarantäne muss ein negatives Schnelltestergebnis vorliegen. Es gibt keinen Automatismus, dass zur Beendigung der Quarantäne ein zweiter PCR-Test erfolgen muss, außer natürlich bei symptomatischen und hospitalisierten Fällen. Hintergründe dazu finden Sie etwa hier: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/bei-positivem-corona-test.html
Informationen zu Ihrer Frage in Bezug auf Einheitlichkeit und NAT-Technologie finden SIe auf der Seite des Robert Koch Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=367BE5B5A6FB20AD4F3302F328DE7E66.internet111?nn=13490888#doc13490982bodyText4
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther