(...) Das Freistellungsverfahren wurde in erster Linie zur Erleichterung privater Bauherren und weniger zur Kostenentlastung der Behörden eingeführt. So soll vor allem der Wohnungsbau und die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum befördert werden. (...)
(...) Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Dies schließt natürlich die Aufgabe der Gefahrenabwehr eiGefahrenabwehrrdnungsrecht zum Bereich der klassischen Gefahrenabwehr gehört. Sofern die Behörde eine durch bauliche Anlagen hervorgerufene Gefahr für geschützte Rechtsgüter feststellt, hat sie zu entscheiden, ob ihr Einschreiten zur Gefahrenabwehr erforderlich ist und wenn ja, welches gesetzliche Mittel sie dabei anwendet. (...)
(...) Ein wichtiger Bestandteil wird natürlich jederzeit meine Arbeit vor Ort , in meinem Wahlkreis Neumünster/Boostedt sein. Gerade die Herausforderungen des demografischen Wandels, die auch schon in vielen meiner Veranstaltungen im Wahlkampf eine Rolle gespielt haben, werden auch zukünftig eine große Rolle in meinem Handeln spielen. Ich freue mich daher sehr, dass die Fraktion mich zusätzlich, als Verantwortliche für den Bereich demografischer Wandel und Fachkräftemangel benannt hat. (...)