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Kirsten Eickhoff-Weber
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Frage von Jan S. •

Frage an Kirsten Eickhoff-Weber von Jan S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Eickhoff-Weber,
bei vielen bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie blieb nach wie vor das Hauptproblem, dass die Infektionsketten nicht / nur schwer oder für die Behörden sehr aufwendig nachvollzogen werden konnten und viele Gesundheitsämter überlastet sind. Aufgrund zu weniger Daten lässt sich auch nicht genau genug bestimmen, wo eine vermehrte Übertragung stattfindet (Schulen, Gastro, Einzelhandel...). Aber lassen sich ohne diese Daten nicht viel zu ungenau Maßnahmen einleiten?
Ich verstehe alle, die sich Sorgen um Datenschutz und dergleichen machen. Aber wäre es bei den aktuellen, einschränkenden Maßnahmen in Ihren Augen nicht zielführender es verpflichtend zu machen, dass registriert wird, wer sich wo aufgehalten hat? In anderen Ländern ist es doch auch möglich, dass der Zugang zu Geschäften usw. nur möglich ist, nachdem ich mich mit einem Handy oder QR-Code am Eingang registriert habe. Dies ließe sich sicher auch in der Corona-Warn-App integrieren.
So ließe sich elektronisch nachvollziehen, wer sich wann an einem Infektionsherd aufgehalten hat. (Ausnahmen wie Familienfeiern würden sicher weiterbestehen, aber in der Masse würde es helfen, denke ich.)

Wie ist Ihre Meinung dazu?

Mit besten Grüßen
Jan Stoltenberg

Bleiben Sie gesund.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stoltenberg,

die Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich auf harte Einschnitte bis Mitte Februar verständigt. Nur mit diesen erneuten Einschränkungen können wir unser Gesundheitswesen davor bewahren, an den Rand der Belastbarkeit zu kommen. Der Gesundheitsschutz der Menschen steht für uns nach wie vor an erster Stelle und wenn wir jetzt nicht konsequent sind, gefährden wir eine baldige Rückkehr zu normaleren Verhältnissen.

Wir achten sehr sorgfältig darauf, dass bei den Entscheidungen der Landesregierung über die Fortsetzung oder Lockerung der derzeit geltenden Beschränkungen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit streng eingehalten wird und nur solche Einschnitte in Ihre Grundrechte aufrechterhalten werden, die unerlässlich sind, um Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden.

Es trifft zwar zu, dass für bestimmte Bereiche, die von den Schließungen betroffen sind, keine hinreichenden Daten vorliegen. Grund für die Schließung ist aber nicht nur die Verringerung des Risikos einer Infektion vor Ort, sondern vielmehr das „Herunterfahren“ des öffentlichen Lebens insgesamt. Die betroffenen Betriebe erbringen so gesehen ein Sonderopfer, weshalb die staatliche Unterstützung (insb. November- und Dezember-Hilfen) für diese Betriebe auch verhältnismäßig großzügig gewährt wurde. Für andere Betriebe oder Einrichtungen, die von den Schließungen ebenfalls betroffen sind, lässt sich mittlerweile auch wissenschaftlich belegen, dass es dort zu einem erhöhten Infektionsgeschehen kommen kann.

Ferner dürfte ab einer gewissen Inzidenz die bloße Rückverfolgbarkeit der Ansteckungen nicht mehr ausreichen, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen. So können die infizierten Personen bereits infektiös für andere sein, aber selbst noch keine Symptome zeigen und daher weiter am öffentlichen Leben teilnehmen. Nachgeordnete Quarantäneanordnungen helfen dann nur bedingt gegen die weitere Verbreitung des Virus. Zudem stoßen die Gesundheitsämter zunehmend an ihre Grenzen. In solchen Situationen hilft nur noch das „Herunterfahren“ des öffentlichen Lebens.

Aus rechtlicher Sicht dürfte eine flächendeckende (verpflichtende) Datenerhebung im Übrigen nur schwer umzusetzen sein. So wäre hiervon nicht nur der einfachgesetzliche Datenschutz betroffen, sondern auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Am Ende liefe dies zwangsläufig auf eine Abwägung der betroffenen Grundrechte im Sinne der praktischen Konkordanz hinaus.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Eickhoff-Weber