Frage an Kirsten Eickhoff-Weber von Reiner R. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Fr. Eickhoff-Weber
inwieweit ist von der SPD-Fraktion beabsichtigt in diesem Jahr, aufgrund der momentanen Corona-Pandemie und den damit verbundenen Belastungen des Landeshaushalt sowie den Wegfall von Steuereinnahmen, auf die Diätenerhöhung zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Rehder
Sehr geehrter Herr Rehder,
auch wenn Bund und Länder aktuell dabei sind, die Beschränkungen des Alltags schrittweise wieder zurückzunehmen, gilt es doch immer noch Abstand zu halten, sich in allen sozialen Kontakten zu beschränken. Zum Schutz des Lebens ist das der richtige Weg. Wir alle wissen aber, dass diese tiefen Einschnitte auch erhebliche Konsequenzen für unsere Wirtschaft und den Arbeitsmarkt sowie die Gesellschaft und auch für die Tafeln haben werden. Deshalb danke ich Ihnen sehr für Ihre Frage.
Es ist so, dass die Anpassung der Diäten in Schleswig-Holstein durch die gesetzliche Regelung im Abgeordneten Gesetz bereits an die Einkommensentwicklung im Land gekoppelt ist. Dies gilt für positive und negative Effekte. Somit werden sich auch die derzeitigen allgemeinen Einkommenseinbußen niederschlagen. Zwar wirkt damit die Anpassung der Diäten ein Jahr zeitversetzt, doch ich bin der festen Überzeugung, dass die aktuelle Regelung die sinnvollste Art der Diätenanpassung ist. So gehen wir als parlamentarische Vertreter der Bürger Schleswig-Holsteins die Entwicklung des Landes mit – ein wichtiger Maßstab. Das Gesetz stellt sicher, dass die Frage der Entschädigung der Abgeordneten jedes Jahr objektiv vom Statistischen Amt geklärt wird und das konjunkturelle Schwankungen sich ohne Wenn und Aber auf die Höhe der Diäten auswirken. Der Landtag hat hier ganz bewusst ein unabhängiges Verfahren zur Anpassung der Diäten gesetzlich geregelt.
Zu Ihrer weiteren Information habe ich Ihnen unten den entsprechenden Text des Abgeordnetentextes beigefügt.
Aus vielen Gesprächen und Besuchen der Tafel Neumünster, weiß ich, dass besonders in schwierigen Zeiten auch auf die Tafeln im Land große Herausforderungen zukommen. Daher hatten wir als SPD Landtagsfraktion im letzten Jahr Haushaltsmittel für eine sichere Grundfinanzierung der Tafeln in Schleswig-Holstein beantragt – leider ohne Erfolg.
Gerne stehe ich der Tafel Neumünster auch in der kommenden Zeit weiterhin engagiert zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Eickhoff-Weber
§ 28 Anpassungsverfahren
(1) Die Entschädigungen nach § 6 Absatz 1 und 2 und die zusätzliche Entschädigung zur Finanzierung der Altersversorgung nach § 17 Absatz 1 werden während der 19. Wahlperiode jeweils zum 1. Juli eines Jahres an die Einkommensentwicklung angepasst, die jeweils im abgelaufenen Jahr gegenüber dem vorangegangenen Jahr eingetreten ist. Maßstab für die Anpassung der Entschädigungen und der zusätzlichen Entschädigung ist die Veränderung des Indexes der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einschließlich der Beamtinnen und Beamten) im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Schleswig-Holstein. Die prozentualen Veränderungen der nach Satz 2 ermittelten Einkommensentwicklungen teilt das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein bis zum 1. Juni eines Jahres der Präsidentin oder dem Präsidenten mit.