Frage an Khalil Bawar von Christine und Karsten A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bawar,
unsere Frage bezieht sich auf das Hamburger Hundegesetz wie folgt:
mein Mann u. ich führen regelmäßig 2 Hunde für die wir jeweils seit 2006 einen Hundeführerschein erworben hatten, in der nahegelegenen Parkanlage Rahweg spazieren. Obwohl wir im Besitz der Hundeführerscheine sind, dürfen wir unsere Hunde lt. Eimsbütteler Bezirksverwaltung außerhalb der Hundeauslauffläche nicht ohne Leine laufen lassen.
Im Bezirk Wandsbek zum Beispiel dürfen wir unsere Hunde aufgrund der Hundeführerscheine unangeleint laufen lassen, warum nicht in der Parkanlage Rahweg?
Im Rahweg dürfen wir unsere von der Anleinpflicht befreiten Hunde nur auf den Hundeauslaufflächen (Rasenflächen) ableinen. Lt. Gesetz müssen in öffentl. Grün- u. Erholungsanlagen Wege, Pfade u. Rasenflächen freigegeben sein, im Rahweg ist aber nur eine Rasenfläche als Hundeauslaufgebiet ausgewiesen. Bisher wurden keine Wege oder Pfade im Rahweg freigeben für von der Anleinpflicht befreiten Hunde.
Unsere Frage dazu: Wann können wir mit der Freigabe von Wegen u. Pfaden in der Parkanlage Rahweg für von der Anleinpflicht befreiten Hunden rechnen?
Wie sehen Sie die weitere Zukunft von uns Hundehaltern?
Mit freundlichen Grüßen
Familie Aldram
Liebe Familie Aldram,
grundsätzlich schließe ich mich den Ausführungen von Frau Koeppen an, die das Vergnügen hat, die selbe Frage beantworten zu dürfen.
Vorweg: ich war bis vor kurzem Hundehalter.
Meine grundsätzliche Haltung ist, dass Hunde unterwegs (Bus, Bahn, Fußweg) angeleint sein müssen. Von Herrn Schemmel (Niendorfer Bezirksabgeordneter) habe ich erfahren, dass mit 50.000 qm Fläche der Rehweg die größte Eimsbüttler Hundeauslaufzone ist. In meinen Augen ist dieser Platz vollkommen hinreichend.
Wie Sie sicherlich ahnen, wird es in den kommenden Jahren unter einem sozialdemokratischen Senat zu verstärkten Wohnungsbau kommen. Ich sage nicht, dass die Flächen am Rehweg bebaut werden. Der hinreichende Wohnungsbau genießt mit dem notwendigen Bereitstellen von Gewerbeflächen Vorrang vor allem anderen.
Weitere Informationen:
Grundlagen und Infos zu den Eimsbüttler Auslaufflächen finden Sie auf den Seiten des Bezirksamtes:
http://www.hamburg.de/eimsbuettel-hundefreilauf/78908/eimsbuettel-hundefreilauf.html
Herr Schemmel hat zu den Regelungen, etc. eine Anfrage gestellt:
http://www.spd-fraktion-eimsbuettel.de/index.php?seite=showarticle&id=166
Mit freundlichen Grüßen
Khalil Bawar