Portrait von Kerstin Westphal
Kerstin Westphal
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Kerstin Westphal zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ruth S. •

Frage an Kerstin Westphal von Ruth S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Westphal,

als Deutscher Gründerverband vertreten wir die Interessen klassischer Existenzgründer*innen und Jungunternehmer*innen. In diesem Zusammenhang möchten wir von Ihnen wissen, welche Auswirkungen hat die neue Verordnung zu Upload-Filtern auf die Geschäftsmodelle von Gründerinnen und Gründern?

Bspw. die junge Mutter, die den Aufbau eines eigenen Unternehmens plant: eine Website, auf der ihre Freundinnen und Bekannte selbstproduzierte Waren anbieten und verkaufen können. Was passiert, wenn eine Mutter ein gesticktes Lätzchen hochlädt mit dem frechen Spruch: „Es ist schon alles gesagt worden – nur nicht von jedem.“ Ein Upload-Filter müsste feststellen, dass dieser Spruch von Karl Valentin urheberrechtlich geschützt ist und dafür sorgen, dass das Produktbild nicht hochgeladen wird – oder weiß der Filter, dass dieses Zitat seit diesem Jahr doch nicht mehr geschützt ist, weil Karl Valentin vor 70 Jahren verstorben ist?

Oder ein Reiseveranstalter erlaubt seinen Kunden, Bilder auf der Website hochzuladen. Ein begeisterter Tourist will dort seine Fotos von Schloss Sancoussi veröffentlichen. Der Upload-Filter sollte wissen, dass die preußische Schlösserverwaltung das Recht am Bild hat und vor einer Veröffentlichung auf einer Unternehmenswebseite die Nutzungsrechte geklärt werden müssen. Wird der junge Unternehmer sich die Mühe machen und die Nutzungsrechte klären? Oder wird er aufgrund des Haftungsrisikos alle potenziell geschützten Bilder nicht veröffentlichen?
Dazu kommen die Kosten für den Filter. Hierzu gibt es keinerlei seriöse Zahlen. Die Vermutung ist allerdings: es wird teuer, da der Aufwand sehr hoch ist. Gründer und Jungunternehmer müssten sich die Software kaufen, leasen oder mieten. Sind bei einem Kredit diese Kosten beispielsweise bei der KfW förderfähig? Nach den aktuellen Regelungen eher nicht.

Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ruth Schöllhammer

Portrait von Kerstin Westphal
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schöllhammer,

vielen Dank für Ihre Frage und entschuldigen Sie meine späte Antwort. Das Europäische Parlament hat am 12. September 2018 für ein neues Urheberrecht gestimmt. Dabei haben wir uns in der Europa-SPD bis zum Schluss für eine Stärkung der Rechte von Kreativen unter Wahrung der Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer eingesetzt. Eine Verordnung zu Upload-Filtern an sich gibt es nicht. Das geltende Urheberrecht stammt aus dem Jahr 2001 und ist dringend reformbedürftig. Gerne können Sie unter (Link: https://www.spd-europa.de/schwerpunkte/kreative-staerken-mehr-rechte-fuer-urheberinnen-und-urheber) nachlesen, was wir erreicht haben. Wichtig war uns u.a. sicherzustellen, dass die Online-Verwertung von intellektuellem Eigentum angemessen vergütet wird.

Kontrovers waren bis zuletzt – wie Sie richtigerweise anmerken – insbesondere die in dem Vorschlag zur Richtlinie enthaltene Klausel zu den sog. Upload-Filtern. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass die Upload-Filter die Meinungsfreiheit wie auch das Hochladen verschiedener Inhalte einschränken können. Leider hat uns eine konservative Mehrheit bei dem Versuch überstimmt, die rechtlich unsicheren Passagen zu Upload-Filtern vollständig aus dem Gesetzentwurf zu entfernen. Auf Drängen der Europa-SPD hat der konservative Berichterstatter allerdings seine ursprüngliche Fassung entschärft.

Das Europäische Parlament beginnt nach dieser Entscheidung die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat über die Richtlinie zur Urheberrechtsreform. Ich bin davon überzeugt, dass mit den Mitgliedstaaten Kompromisse für ein zeitgemäßes Urheberrecht gefunden werden, ohne auf das rechtsstaatlich problematische Instrument der Upload-Filter zu setzen. Die konkreten Auswirkungen der Richtline zum Urheberrecht auf die Geschäftsmodelle von Gründerinnen und Gründern werden sich demnach erst zeigen, wenn die Verhandlungen mit dem Rat abgeschlossen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Westphal