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Kerstin Westphal
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Frage von Siegfried H. •

Frage an Kerstin Westphal von Siegfried H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Westphal,

gerade habe ich gelesen:

Die EU hat die Einfuhr und den Verkauf von 19 genveränderten Pflanzensorten genehmigt. Sie stammen aus den USA, aber auch von den deutschen Konzernen Bayer und BASF. Es handelt sich um Baumwolle, Mais-, oder Rapsarten, aber auch um zwei Nelkensorten.
(aus Tagesschau.de)

Welche Erkenntnisse liegen den EU Institutionen vor das diese Dinge uns nicht Langzeitschäden antun?

Ich bin mit den Asbestfall groß geworden und möchte nicht das meine Nachkommen dieses oder ähnliches mit den Langzeitauswirkungen von genveränderte Dinge erleiden.

Ich denke ich werde diese Dinge auch nicht brauchen, bzw. möchte sie auch nicht kaufen.

Was tun unsere gewählten Volksvertreter in der EU um diese Dinge zu verhindern?

Was tun Sie persönlich dagegen?

Oder haben Sie Argumente dafür die ich nicht kenne?

Mit freundlichen Grüßen

S. H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Siegfried Hansen

Vielen Dank für Ihre Nachricht zu genveränderten Organismen (GVO). Dazu möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Derzeit sind in der EU 58 genetisch veränderte Lebens- bzw. Futtermittel (Mais, Baumwolle, Sojabohnen, Ölraps und Zuckerrüben) zum Import zugelassen. Zum Vergleich: Für den Anbau gibt es nur ein zugelassenes GVO – Mais MON810. Diese sind im GVO-Register der EU-Kommission einsehbar. Eine Zulassung ist für 10 Jahre gültig. Für die im April 2015 19 zugelassenen GVO wurde im Durchschnitt 78 Monate benötigt bis zur Zulassung.
Der Grund für die Importe liegt in der Notwendigkeit von Futtermitteln für die europäische Landwirtschaft: In der Union werden jedes Jahr mehr als 36 Mio. Tonnen Sojabohnen oder ähnliche Futtermittel zur Fütterung der landwirtschaftlichen Nutztiere benötigt. In der EU werden jedoch jährlich nur 1,4 Mio. Tonnen Sojabohnen erzeugt (bei denen es sich um Nicht-GV-Soja handelt, weil in der EU keine GV-Sojasorte für den Anbau zugelassen ist). Der Nutzviehsektor der EU ist somit in Bezug auf pflanzliches Eiweiß hochgradig von der Erzeugung in Drittländern abhängig.

Die EU importiert daher erhebliche Mengen von GV-Futtermitteln, jedoch nur wenige GVO-Lebensmittel. Viele Lebensmittelunternehmer haben sich entschieden, keine GVO-Lebensmittel anzubieten. Dies kann mit den Kennzeichnungspflichten von GVO-Produkten zusammenhängen, aber auch mit der Verfügbarkeit gentechnikfreier Alternativen.

Hinsichtlich ihrer Fragen der Risiken von GVO verfolgt die EU das Vorsorgekonzept, was bedeutet, dass ein GVO erst nach Erteilung einer Zulassung in Verkehr gebracht werden darf und auch danach weiter überwacht wird, solange dessen Zulassung gültig ist. Dafür wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gemeinsam mit den wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten eine Risikobewertung vorgenommen. Die Anträge für die Zulassung von GVO in der EU werden von den Antragstellern zunächst bei der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats eingereicht. In dem Antrag muss eindeutig angegeben sein, auf welche Verwendungszwecke er sich bezieht, außerdem muss er Studien und Daten enthalten, aus denen die Sicherheit des Produkts hervorgeht. Zeigen die Ergebnisse der Risikobewertung, dass das Erzeugnis für das Inverkehrbringen kein Gesundheits- oder Umweltrisiko birgt, legt die Kommission den Mitgliedstaaten den Entwurf eines Beschlusses über die Zulassung zur Abstimmung vor. Sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten sind somit an der Zulassung dieser GVO beteiligt.

Seit April diesen Jahres besteht für die die Mitgliedstaaten die Möglichkeit eines sogenannten Opt-Outs, d.h. z.B. die Bundesrepublik Deutschland kann beschließen, die Verwendung eines GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu untersagen, auch wenn dieser, wie oben beschrieben, für die Verwendung als Lebens- oder Futtermittel in der EU zugelassen ist. Die Mitgliedstaaten müssen dabei lediglich nachweisen, dass ihre Maßnahmen mit dem EU-Recht vereinbar sind, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und dem Verbot der Ungleichbehandlung inländischer und nicht-inländischer Erzeugnisse nicht zuwiderlaufen.

Letzteres ist in meinen Augen sehr problematisch, da so ein wahrer Flickenteppich von zugelassenen und nicht zugelassenen GVO in der EU entstehen wird. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns nach wie vor für ein GVO-freies Europa ein, und zwar in alle Mitgliedstaaten. Zudem fordern wir eine Deklarationspflicht für genveränderte importierte Futtermittel.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen dienlich sind
und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Kerstin Westphal

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