Frage an Kerstin Westphal von Monika H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Westphal,
der Europäische Gerichtshof hat am 8. April die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben, weil sie unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta ist.
Ich betrachte diese Richtlinie und ihre nationalen Umsetzungen ebenfalls als große Gefahr für die Grundrechte und für die politische Freiheit der Menschen in unseren rechtsstaatlichen Demokratien. Für mich stellt diese und jede andere Form anlassloser Überwachung von Menschen einen direkten Angriff auf die freiheitliche Demokratie als solche dar. Darüber hinaus gibt es bisher keinen Hinweis, dass die Vorratsdatenspeicherung sich überhaupt positiv auf die Strafverfolgung auswirkt.
Daher erlauben Sie mir bitte zwei Fragen an Sie persönlich als Kandidatin aus Bayern zum Europäischen Parlament:
1. Würden Sie Ihre Stimme einsetzen, um gegen eine neue EU-Richtlinie zur verpflichtenden Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten zu stimmen?
2. Würden Sie einer EU-Richtlinie zum Verbot der Vorratsdatenspeicherung in allen Mitgliedstaaten zustimmen?
Vielen Dank vorab. Ich freue mich auf Ihre Antwort
Mit den besten Grüßen
Monika Heim
Sehr geehrte Frau Heim,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin zwar, anders als Sie vermuten, keine Kandidatin aus Baden-Württemberg, sondern aus Bayern, dennoch antworte ich gerne. Auch ich habe, was die Vorratsdatenspeicherung angeht, Bauchschmerzen. Daher meine Antworten:
Frage 1: Ja, würde ich.
Frage 2: Theoretisch vermutlich ja (käme auf die genauen Formulierungen an). Formalrechtlich ist es allerdings schwer vorstellbar, dass eine Richtlinie, die eine Umsetzung in nationales Recht bedarf, eine Angelegenheit der inneren Sicherheit eines Landes (in diesen Zusammenhang wird die Vorratsdatenspeicherung in der Regel kompetenzrechtlich zugeordnet) verbietet.
Viele Grüße
Kerstin Westphal