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Kerstin Westphal
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Frage von Jay S. •

Frage an Kerstin Westphal von Jay S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Westphal,

auch auf dieser Platform haben Sie zu Recht gegen den Investorenschutz bei TTIP und CATA argumentiert.
Dennoch haben auch Sie der Verordnung zum Investorenschutz im EU-Parlament zugestimmt.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geplantes-freihandelsabkommen-ttip-eu-parlament-winkt-sonderrechte-fuer-grosskonzerne-durch-1.1947133

1. Wie passt das zusammen?

2. Welche Regelungen wurden jetzt vom EU-Parlament tatsächlich beschlossen?

3. Sind diese durch nationale Regierung und Parlamente noch korrigierbar?

4. Wo sehen Sie persönlich noch Nachbesserungsbedarf?

Ich finde es nicht gut, wenn unseriöse Unternehmen wie z.B. Vatenfall Regierungen in intransparenten Verfahren vor so genannten Investorengerichten verklagen können, wenn Ihnen Regelungen zum Verbraucherschutz, Soziales, Umwelt etc. nicht passen.
Und ich finde es schade, dass das EU-Parlament sich durch solche Entscheidungen selber beschädigt.

Dennoch würde ich mich über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Güßen

Scharff

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scharff,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.

Der Artikel aus der SZ ist leider irreführend: Das Parlament hat in Straßburg die Verordnung zur "Finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten" verabschiedet. Die Abstimmung hat aber (anders als von der SZ suggeriert) nichts mit dem geplanten Freihandelsabkommen mit den USA zu tun. Es galt lediglich, die generellen Verantwortlichkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten im Falle von solchen Schiedsverfahren zu klären – wer muss solche Verfahren bezahlen und wer ist Partei vor Gericht. Selbst wenn es kein weiteres Investitionsabkommen mit irgendeinem Land auf dieser Erde gäbe, welches Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhalten würde, bräuchten wir eine solche Regelung. Denn leider haben wir bereits ein Abkommen in Kraft, das solche Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhaltet: die Energiecharta.

Man braucht Regelungen wie vom EP verabschiedet deshalb schon aufgrund bestehender Abkommen. "Nachbesserungsbedarf" sehe ich daher hinsichtlich dieser Abstimmung nicht. Und ich bleibe wie bisher bei meiner Position, dass ich ein Schiedsverfahren bei TTIP nicht will, und ein Freihandelsabkommen ablehnen werde, wenn es ein solches Verfahren enthalten sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Westphal