Frage an Kerstin Westphal von Reinhold B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Westphal!
Den Kern Ihrer Argumente sehe ich hierin:
"Gerade kleinere Mitgliedstaaten haben oftmals keinen großen Versicherungsmarkt und keine starken Rückversicherer hinter sich, u.U. auch keine wirtschaftlich starken Versicherungsbeitragszahler. Für diese wäre eine unbeschränkte Deckung nicht leist- und vorstellbar."
Volkswirtschaftlich zu trennen ist der Markt für versicherte Individuen und der Rückversicherungsmarkt für die Versicherungsunternehmen.
Der Rückversicherungsmarkt ist längst nicht mehr an staatliche Grenzen gebunden. Zur Kernkompetenz von Rückversicherern gehört es, geringere Schadenshäufigkeiten und Schadenshöhen in "kleineren Mitgliedstaaten" zu berechnen und - bei normalem Wettbewerb - entsprechend geringere Rückversicherungspreise.
Kein EU-Staat "hat" einen eigenen Rückversicherungsmarkt, Kein EU-Staat "hat" eigene Rückversicherer "hinter sich".
Obiges Argument für (unterschiedliche) Haftungsgrenzen ist also nicht realistisch. Noch weniger ist es wünschenswerte Vision.
Geregelter(!) internationaler Wettbewerb in der EU ist wirkunsvollerer Wettbewerb, bessere Märktwirtschaft etwa als ein nationales Monopol eines schwachen Rückversicherers hinter dem kleinen Mitgliedsstaat:
Warum sollte für den Rückversicherungsmarkt anderes gelten?
Haftungsgrenzen sind volkswirtschaftlich unvernünftig, wo die Seltenheit der Grenzüberschreitungen versicherungsmathematisch keine deutlich teureren Prämien von den (wirtschaftlich schwachen) Versicherungsnehmern erfordert.
Priorität für Individuen sollten Versicherungsverträge zur Existenzsicherung haben. Haftungsgrenzen schränken gerade solche ein und wirken daher asozial.
Manch seltenes, aber bitteres Einzelschicksal ist vermeidbar. Bessere EU-Regeln können helfen - hier das EU-Verbot vieler Haftungsgrenzen. beginnend bei der KFZ-Haftpflichtversicherung.
Die bisherigen Anhebungen von Mindestdeckungssummen reichen dauerhaft nicht aus.
Oder missverstehe ich Sie?
FG
RB
Sehr geehrter Herr Breuer,
Vielen Dank für Ihre Rückfrage zur unbegrenzten Deckung von Kfz-Haftpflichtversicherungen.
Nach meinem Dafürhalten ist in der weit überwiegenden Zahl von Schadensfällen die jeweilige Versicherungsdeckungssumme ausreichend. Eine unbegrenzte Deckung empfiehlt sich nicht, denn sie würde zu sehr hohen Versicherungsprämien für die Beitragszahler führen: Eine unbegrenzte Deckung führt zu hohen Prämien. In weniger finanzstarken Mitgliedstaaten, d.h. in denen das Durchschnittseinkommen nicht sehr hoch ist, ist eine hohe Autoprämie finanziell nicht darstellbar. Wenn das monatliche Durchschnittseinkommen bei wenigen hundert Euro liegt, dann können sich die Menschen dort kaum die Prämien für eine Autoversicherung leisten.
Demzufolge sehe ich, wie bereits erläutert, keine Veranlassung auf dem Gesetzeswege eine europaweite unbegrenzte Deckung anzustrengen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Westphal